Telefonische Erreichbarkeit über folgende Führerscheinanträge,-nachfragen u.ä. bitte beachten:
Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz, Internationaler Führerschein, Umtausch alter in neuen Führerschein, Verlängerung von Klassen C und D, Fahrgastbeförderungserlaubnis, Umschreibung ausländischer in EU-Kartenführerschein
Während der Öffnungszeiten und im Kundenkontakt, können wir Ihre Telefonate leider nicht immer entgegen nehmen. Versuchen Sie es dann bitte außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. Montag, Dienstag und Mittwoch zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr unter Tel.-Nr.: 07071/ 207-4380 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de. Wir danken für Ihr Verständnis!
Begleitetes Fahren ab 17
Nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung 3 weitere Monate gültig und kann somit als Führerschein genutzt werden. Die Auflage, eine Begleitperson mitzuführen, entfällt automatisch mit dem 18. Geburtstag, da die hierfür eingetragene Schlüsselzahl 184 entfällt. Dies ist gesetzlich so geregelt und unabhängig von der Corona-Situation. Als Ausnahme erhalten Sie innerhalb der 3 Monate die Führerscheinkarte automatisch per Post zugesandt. Beachten Sie die im dann beigefügten Anschreiben enthaltene Informationen zum weiteren Verfahren.
Hier halten wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 bereit. Für allgemeine Informationen und Hinweise klicken Sie bitte unten auf +Beschreibung. Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen und welche Gebühren anfallen, klicken Sie bitte auf +Verfahren.