Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Tübingen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Verlinkte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei. Wir erhöhen den Anteil barrierefreier Dokumente. Aufgrund der Menge von Dokumenten und unterschiedlicher Quellen nimmt die Arbeit daran einige Zeit in Anspruch.

Videos haben nur teilweise textliche Alternativen durch Untertitel und keine Audiodeskription. Bei neu hergestellten Videos verbessern Untertitel die Zugänglichkeit.

Informationen in Leichte Sprache und Gebärdensprache: Übersetzungen zu den Themen Navigation der Webseite und Barrierefreiheit sind beauftragt, die Informationen werden ergänzt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.10.2023 erstellt, am 21.12.2023 angepasst, und wird jährlich überprüft.

Die Aussagen dieser Erklärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

Das Landratsamt Tübingen verfolgt den Weg, Barrieren beim Zugang zu seinen Informationen und Leistungen beständig zu verringern. Mitarbeitende der Internetredaktion werden diesbezüglich geschult.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Tübingen.

Landratsamt Tübingen
Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

E-Mail: internet@kreis-tuebingen.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Weitere Informationen

Rechtsgrundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen in Leichter Sprache

Zeichen für Leichte Sprache: eine Person liest ein Papier, das Papier hat Text und ein Bild. Das Bild ist eine Hand mit dem Daumen nach oben

Informationen in Gebärdensprache