Barrierefreiheitserklärung

Das Landratsamt Tübingen ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kreis-tuebingen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Der Landkreis hat mit der grundlegenden Überarbeitung des Internetauftritts begonnen. In Zusammenhang mit dieser grundlegenden Überarbeitung ist geplant, die gesamten Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen und Angebote wie Leichte Sprache für Texte und Gebärdensprache für Videos zu implementieren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten bereits daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Mitarbeitende der Internetredaktion wurden diesbezüglich geschult.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.10.2020 erstellt. Die Erklärung wurde am 25.01.2022 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: internet@kreis-tuebingen.de  

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Tübingen wenden: internet@kreis-tuebingen.de

Falls das Landratsamt Tübingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktionwenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

  
 

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
post@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-0

Allgemeine Öffnungszeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Unabhängig davon können die einzelnen Abteilungen erweiterte Öffnungszeiten haben.
Für den Besuch im Landratsamt ist eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Den Kontakt zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Abteilungs-Seite.

Telefonische Erreichbarkeit zentrale Information:
07071 207-0
Mo.–Mi. 7:30–16:00 Uhr
Do. 7:30–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:30 Uhr

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