Abteilung 42 - Vermessung und Flurneuordnung
Als untere Vermessungsbehörde nach dem Vermessungsgesetz ist die Abteilung Vermessung und Flurneuordnung (Abt. 42) für das Liegenschaftskataster einschließlich der Liegenschaftsvermessungen und Abmarkungen für den gesamten Landkreis Tübingen mit Ausnahme des Stadtgebiets von Tübingen zuständig. Sie versorgt somit 14 Städte und Gemeinden, insgesamt 49 Gemarkungen mit 199.000 Flurstücken und bearbeitet eine Fläche von rund 411 km².
Ebenso führt die Abteilung 42 als untere Flurneuordnungsbehörde Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis durch. Eine Flurneuordnung ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren zur Lösung von strukturellen Mängeln und Landnutzungskonflikten, bei dem nicht nur die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sondern auch die Erhaltung der ökologischen Vielfalt und die Schönheit der Landschaft im ländlichen Raum im Fokus stehen.
Weitere Informationen zur Abteilung Vermessung und Flurneuordnung
Aufgabenbereiche und Materialien
Aufgabenbereiche Vermessung
Aufgabenbereiche Flurneuordnung
Formulare und Informationen
Formulare und Informationen
- Antrag auf Vermessung (14 KiB)
- Informationen zur Gebäudeaufnahme (955,2 KiB)
- Flyer: Umlegung nach dem Baugesetzbuch (551,1 KiB)
Weiterführende Information
Weiterführende Information
- Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der BRD (AdV)
- DVW-Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V.
- DVW Landesverein Baden-Württemberg
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Onlinedienst
Auszug aus dem Liegenschaftskataster – Onlinedienst
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann auch online über service-bw beantragt werden.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Onlineantrag und Beschreibung
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Tübingen erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an geodaten@lgl.bwl.de oder vermessung@kreis-tuebingen.de.
Hinweis: In der obenstehenden Liste ist der Online-Antrag zur Auskunft aus dem Liegenschaftskataster der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung bereitgestellt.