Abteilung 42 - Vermessung und Flurneuordnung

Als untere Vermessungsbehörde nach dem Vermessungsgesetz ist die Abteilung Vermessung und Flurneuordnung (Abt. 42) für das Liegenschaftskataster einschließlich der Liegenschaftsvermessungen und Abmarkungen für den gesamten Landkreis Tübingen mit Ausnahme des Stadtgebiets von Tübingen zuständig. Sie versorgt somit 14 Städte und Gemeinden, insgesamt 49 Gemarkungen mit 199.000 Flurstücken und bearbeitet eine Fläche von rund 411 km².

Ebenso führt die Abteilung 42 als untere Flurneuordnungsbehörde Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis durch. Eine Flurneuordnung ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren zur Lösung von strukturellen Mängeln und Landnutzungskonflikten, bei dem nicht nur die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sondern auch die Erhaltung der ökologischen Vielfalt und die Schönheit der Landschaft im ländlichen Raum im Fokus stehen.
Weitere Informationen zur Abteilung Vermessung und Flurneuordnung

Das Sachgebiet Digitale Geodaten befasst sich mit der Organisation, Erfassung, Verarbeitung, Bereitstellung, Analyse und Präsentation von raumbezogenen Daten. Mit Hilfe von Geographischen Informationssystemen verknüpft das Sachgebiet Geoinformationen aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen. Darüber hinaus berät das Sachgebiet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit mit digitalen Geodaten. Es ist Ansprechpartner und Dienstleister für Gemeinden und Städte in Fragen der Geodatenhaltung, der Datenübernahme und der Datenabgabe an Dritte.

Aufgabenbereiche

Aktuelles

Vorsicht vor überhöhten Kosten!

Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
 
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Tübingen erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an
geodaten@lgl.bwl.de
oder
vermessung@kreis-tuebingen.de.

Hinweis: In der obenstehenden Liste ist der Online-Antrag zur Auskunft aus dem Liegenschaftskataster der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung bereitgestellt.

  
 

Abteilung Vermessung und Flurneuordnung

Vermessung: Bismarckstraße 110, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Flurneuordnung: Schulstraße 16, 72764 Reutlingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Sekretariat

Frau Sulz, Frau Rentschler
Raum: A0 26
Tel.: 07071 207-4210
Fax: 07071 207-4299
vermessung@kreis-tuebingen.de

Abteilungsleitung

Herr Wank
Raum: BI 110/A0 25
Tel.: 07071 207-4201
Fax: 07071 207-4299
h.wank@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Frau Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Raum: 218
Tel.: 07121 480-3080
Fax: 07121 480-1837
s.schnelle@kreis-tuebingen.de

Datenschutzinformationsblatt (26,4 KiB)