Beurkundungen
Wir beurkunden z. B.:
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen und die dazugehörigen
Zustimmungserklärungen (auch schon vor Geburt des Kindes möglich) - die gemeinsame elterliche Sorge, wenn dies beide Elternteile wünschen (ebenfalls schon vor der Geburt des Kindes möglich)
- Unterhaltsverpflichtungen
- Bereiterklärungen zur Adoption
Zu beurkundende Erklärungen können nur persönlich abgegeben werden. Alle Beurkundungen sind kostenfrei.
Weitere Informationen
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
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