Fleischhygiene
Das Aufgabengebiet der Fleischhygiene einschließlich der Geflügelfleischhygiene sowie der Wildbrethygiene umfasst die Untersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung, die Untersuchung und Beurteilung des durch die Schlachtung gewonnenen Fleisches, sowie die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards bei der Gewinnung, Zerlegung und weiteren Behandlung und Verarbeitung desselben. Ging es dabei in der Vergangenheit vornehmlich um den Schutz des Verbrauchers vor parasitären oder mikrobiell bedingten Krankheiten, so bildet heute die Untersuchung auf unerwünschte Rückstände von Arzneimitteln oder aus der Umwelt einen zusätzlichen Schwerpunkt.
Alle Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten - von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis zum Selbstvermarkter unterliegen der fleisch- und lebensmittelhygienerechtlichen Überwachung. Auch Fleisch, das nur im eigenen Haushalt Verwendung findet, ist untersuchungspflichtig. Das Fleisch von Fleisch- und Allesfressern wird zusätzlich auf Trichinen untersucht.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen werden durch die amtlichen Tierärzte durchgeführt, die den Verbraucherschutz bei der Fleischgewinnung gewährleisten. Hier wird auch in der Zukunft eine wesentliche Aufgabe der auf diesem Gebiet tätigen amtlichen Tierärzte liegen, damit Fleischskandale die seltenen Ausnahmen bleiben.
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Zerlegung und Weiterverarbeitung unterliegt der Überwachung im Verbund der Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure unserer Abteilung.
Wildbrethygiene
Abhängig von der Art der Wildbretverwertung kann für Jäger eine Pflicht zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer bestehen.
- Die Anlage 1 „Angaben im Rahmen der Meldepflicht zur Abgabe von Wild und Wildfleisch“ (152,4 KiB) erläutert die Einstufung des Jägers als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Die Anlage 2 (36,5 KiB) erläutert die verschiedenen Tätigkeitsformen sowie Vermarktungswege inkl. Marktstand oder Verkaufswagen.
- Die Anlage 3 „Wildkammer“ (28,8 KiB) nennt die wichtigsten Hygieneanforderungen.
- Einige häufig gestellte Fragen sind in Anlage 4 „Wildkammer:FAQs“ (387 KiB) aufgelistet.
Weitere Informationen
Tiergesundheit (Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung)
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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