Fleischhygiene

Das Aufgabengebiet der Fleischhygiene einschließlich der Geflügelfleischhygiene sowie der Wildbrethygiene umfasst die Untersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung, die Untersuchung und Beurteilung des durch die Schlachtung gewonnenen Fleisches, sowie die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards bei der Gewinnung, Zerlegung und weiteren Behandlung und Verarbeitung desselben. Ging es dabei in der Vergangenheit vornehmlich um den Schutz des Verbrauchers vor parasitären oder mikrobiell bedingten Krankheiten, so bildet heute die Untersuchung auf unerwünschte Rückstände von Arzneimitteln oder aus der Umwelt einen zusätzlichen Schwerpunkt.

Alle Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten - von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis zum Selbstvermarkter unterliegen der fleisch- und lebensmittelhygienerechtlichen Überwachung. Auch Fleisch, das nur im eigenen Haushalt Verwendung findet, ist untersuchungspflichtig. Das Fleisch von Fleisch- und Allesfressern wird zusätzlich auf Trichinen untersucht.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen werden durch die amtlichen Tierärzte durchgeführt, die den Verbraucherschutz bei der Fleischgewinnung gewährleisten. Hier wird auch in der Zukunft eine wesentliche Aufgabe der auf diesem Gebiet tätigen amtlichen Tierärzte liegen, damit Fleischskandale die seltenen Ausnahmen bleiben.

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Zerlegung und Weiterverarbeitung unterliegt der Überwachung im Verbund der Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure unserer Abteilung.

Standarderklärung des für den Herkunftsbetrieb der zu schlachtenden Tiere verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (153,9 KiB)

Wildbrethygiene

Abhängig von der Art der Wildbretverwertung kann für Jäger eine Pflicht  zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer bestehen.

Weitere Informationen

Tiergesundheit (Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung)

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Aufgabenbereich

Fleischhygiene

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Mo.–Do. 13:00–16:00 Uhr

Ansprechpersonen

Geschäftszimmer

Frau Herrmann
Raum: B0 55
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299
veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Sachgebietsleitung

Frau Dr. Wheeler
Raum: C1 01
Tel.: 07071 207-3219
Fax: 07071 207-3299
s.wheeler@kreis-tuebingen.de