Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der wirtschaftliche Teil von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wahrgenommen wird.
Im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe" wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die
- Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
- Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
- Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen
- Übernahme von Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Betreuungskosten
Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Eine Kostenübernahme ist frühestens ab Antragstellung möglich. Für zurückliegende Zeiträume werden keine Kosten übernommen.
Onlinedienst
- Gebühren für Kindertageseinrichtungen: Ermäßigung, Befreiung
Onlineantrag und Beschreibung
Leistungen, Kostenbeiträge
Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet. Die WJH berechnet den Kostenbeitrag und erlässt gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen einen Leistungsbescheid.