Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der wirtschaftliche Teil von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wahrgenommen wird.

Im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe" wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die

  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
  • Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
  • Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen
  • Übernahme von Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Eine Kostenübernahme ist frühestens ab Antragstellung möglich. Für zurückliegende Zeiträume werden keine Kosten übernommen.

Onlinedienst

Leistungen, Kostenbeiträge

Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet. Die WJH berechnet den Kostenbeitrag und erlässt gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen einen Leistungsbescheid.

Ansprechpersonen

  
 

Jugend

Aufgabenbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen.

Kontakt- und Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Sekretariat

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Raum: B2 43
Tel.: 07071 207-2145
Fax: 07071 207-6196
b.stark@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Lohrmann
Raum: B2 47
Tel.: 07071 207-2147
Fax: 07071 207-92147
a.lohrmann@kreis-tuebingen.de