Sorgeerklärungen, Sorgeregister
Nicht miteinander verheiratete Eltern können urkundlich erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Beurkundete gemeinsame Sorgeerklärungen werden beim Geburtsjugendamt erfasst.
Über ihr Wohnsitzjugendamt kann die Mutter Auskünfte und Bescheinigungen erhalten, z.B. sogenannte Negativbescheinigungen.
Die Negativbescheinigung bestätigt, dass keine gemeinsame Sorge registriert ist.
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Auskunft aus dem Sorgeregister
Onlineantrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
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