Nach der Geburt
- Nachsorge durch die Hebamme
- Mit der Geburtsurkunde Elterngeldantrag und Kindergeldantrag abschicken
- Kinderärztin oder Kinderarzt aufsuchen
- Treffpunkte/Familienzentren für Eltern mit Säuglingen suchen
Bei Erschöpfung und sonstigen Sorgen:
- Zurück zur Beratungsstelle für Schwangere.
Ihre bisherige Beraterin ist weiter für Sie da.
Bei ihr bekommen Sie auch erste Informationen über für Sie passende Angebote der "Frühen Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern" und auf Wunsch ist sie Ihnen behilflich, diese in ersten Schritten zu beanspruchen.
- Wer hilft weiter
Übersicht soziale Hilfen im Landkreis Tübingen - Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern von 0–3 Jahren
Infoportal Landkreis Tübingen, Programm STÄRKE
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Schwangerschaftsberatung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-3318
Fax: 07071 207-93399
Allgemeine Sprechzeiten
Beratung nach telefonischer Vereinbarung