Heimaufsicht

Stationäre Einrichtungen und weitere Einrichtungen

Kurzbeschreibung

Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, die Kurzzeiteinrichtungen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderungen sowie andere Wohnformen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen im Landkreis Tübingen.

Die Heimaufsicht achtet durch regelmäßige Kontrolle und Beratung der Einrichtungen bzw. ambulant betreuten Wohngemeinschaften darauf, dass deren Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Tätigkeitsberichte

  
 

Gesundheit

Aufgabenbereich

Heimaufsicht

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Heimaufsicht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: heimaufsicht@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3327
Fax: 07071 207-93399

Lage und Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Ansprechpersonen

Frau Michels
Raum: B1 67
Tel.: 07071 207-3327
Fax: 07071 207-93327
b.michels@kreis-tuebingen.de

Frau Bott
Raum: B1 69
Tel.: 07071 207-3326
Fax: 07071 207 93399
heimaufsicht@kreis-tuebingen.de