Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aufgabenbereiche
Aufgaben, Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen verfolgt das Ziel, ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen und deren Teilhabe an der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht sozialmedizinisch Kinder und Jugendliche und berät Familien, sowie Institutionen (z.B. Kindertageseinrichtungen & Schulen) oder Behörden zu Fragen der Gesundheit und Teilhabe an der Gemeinschaft.
Für Fragen im Vorschul- und Schulalter stehen Ärztinnen, zumeist Fachärztinnen für Kinderheilkunde und Jugendmedizin sowie Sozialmedizinische Assistentinnen (SMA) zur Verfügung.
Zu den Aufgaben zählt insbesondere die Einschulungsuntersuchung (ESU), die nach dem Baden-Württembergischen Modell bereits ein Jahr vor Schulpflicht stattfindet. Im Rahmen dieser Untersuchung werden in Tübingen jährlich ca. 2400 Kinder untersucht. Daten aus der ESU werden anonymisiert und nach datenschutzrechtlichen Kriterien für die Gesundheitsberichterstattung regional und landesweit ausgewertet. Trends in der kindlichen Entwicklung und deren Einflussfaktoren können so ermittelt und ggf. notwendige Maßnahmen initiiert werden (z. B. gezielte Ernährungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen).
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst arbeitet dabei eng mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz zusammen.
Darüber hinaus werden zu Fragestellungen von Frühförderung und Inklusion Untersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt.
Zur Klärung infektionsmedizinischer Fragen in Kindertageseinrichtungen und Schulen besteht eine enge Kooperation mit dem Sachgebiet Infektionsschutz.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben des KJGD sind u.a. im ÖGDG, im Schulgesetz und Kinderschutzgesetz von Baden-Württemberg, den Sozialgesetzbüchern SGB VIII und SGB XII sowie im Infektionsschutzgesetz verankert.