Sozialplanung für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung

Kurzbeschreibung

Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen sollen im Landkreis Tübingen gut leben können. Das nennt man Teilhabe.

Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft dabei sein und mitmachen können. Das nennt man Inklusion.
Teilhabe und Inklusion soll im Landkreis Tübingen möglich sein.

Die Sozialplanung in der Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen übernimmt für Bürger mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen folgende Aufgaben:

  • Herausfinden, wie viele Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen im Landkreis Tübingen leben.
  • Herausfinden, welche Hilfen es im Landkreis Tübingen gibt.
  • Herausfinden, ob es genug Hilfen sind.
  • Herausfinden, ob es gute Hilfen sind
  • Fragen, was besser werden soll

Aufgaben, Themen

Teilhabeplan für Menschen mit psychischer Erkrankung

Ziel der Teilhabeplanung ist es, die Situation von Menschen mit psychischer Erkrankung im Landkreis Tübingen zu verbessern.

Titelblatt des Hefts mit der Beschriftung "Teilhabeplan für Menschen mit psychischer Erkrankung im Landkreis Tübingen", mit einer künstlerischen Zeichnung eines Kreises mit vielen Schichten

Teilhabeplan für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung

Der Teilhabeplan beantwortet Fragen zur Situation von Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung im Landkreis Tübingen.

Gruppe von Menschen steht auf einer Treppe

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Sozialplanung in der Eingliederungshilfe

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Sozialplanung in der Eingliederungshilfe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
Nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Herr Sauter
Raum: A2 07
Tel.: 07071 207-2011
Fax: 07071 207-92011
patrick.sauter@kreis-tuebingen.de