Versammlungsrecht

Wer eine Demonstration oder eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese Versammlung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.

Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen

Soll die Versammlungen in der Stadt Tübingen stattfinden, dann ist für die Anmeldung die Stadtverwaltung Tübingen zuständig:
Stadt Tübingen - Versammlung: Anmeldung
 

Findet die Versammlung in der Stadt Rottenburg statt, dann ist die Stadtverwaltung Rottenburg zuständig:
Stadt Rottenburg  - Versammlung: Anmeldung

Ist eine Versammlungen in der Stadt Mössingen oder den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen geplant, dann ist die Stadtverwaltung Mössingen für die Anmeldung zuständig:
Stadt Mössingen - Versammlung: Anmeldung

Landratsamt Tübingen

Das Landratsamt Tübingen ist für Versammlungen in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach zuständig.
Den Onlinedienst oder das Formular zur Anmeldung einer Versammlung nach § 14 VersammlG beim Landratsamt Tübingen finden Sie hier:

Onlinedienste und Formulare

Onlineantrag

Die Anmeldung einer Versammlung kann auch online über service-bw eingereicht werden:

Versammlung, Kundgebung: Anmeldung
Onlineantrag und Beschreibung

Formular

Formular - Versammlung, Kundgebung: Anmeldung (55,4 KiB)

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Versammlungsrecht

Kontakt und Sprechzeiten

Das Büro des Aufgabenbereichs befindet sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:30-11:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Sachbearbeitung

Frau Nitzschke
Raum: A1 06
Tel.: 07071 207-3126
Fax: 07071 207-93126
j.nitzschke@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Weber
Raum: A1 04
Tel.: 07071 207-3105
Fax: 07071 207-93105
m.weber@kreis-tuebingen.de