Wohngeld
Wohngeld: Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
Kurzbeschreibung
Wohngeld – ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung:
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und ist eine von der Grundsicherung zu unterscheidende vorrangige Leistung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Zuständige Stelle
Die Wohngeldbehörde beim Landratsamt Tübingen ist für alle Gemeinden im Landkreis Tübingen zuständig (außer für die Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen).
Anträge nimmt auch Ihre zuständige Gemeindeverwaltung entgegen und leitet diese zusammen mit der erforderlichen aktuellen Meldebestätigung an uns weiter.
Die Stadtverwaltungen der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen haben eine eigene Wohngeldbehörde und entscheiden dort selbst über Anträge ihrer Einwohner:innen.
Kontakt:
Beschreibung, Onlinedienst
- Wohngeld
Onlineantrag und Beschreibung
Antrag, Formulare
- Einführungsseite Antrag Mietzuschuss (barrierefrei) (1,667 MiB)
- Antrag auf Wohngeld: Mietzuschuss (barrierefrei) (4,05 MiB)
- Formular Angaben zur Miete (143,8 KiB)
- Formular Allgemeine Angaben zur selbstständigen Tätigkeit (363,5 KiB)
- Formular Angaben zum Gewinn (381,8 KiB)
- Verdienstbescheinigung (159,7 KiB)
- Einführungsseite Antrag Lastenzuschuss (barrierefrei) (1,634 MiB)
- Antrag auf Wohngeld: Lastenzuschuss (barrierefrei) (5,356 MiB)
- Fremdmittelbescheinigung zur Vorlage bei Anträgen auf Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (123,4 KiB)
Weitere Informationen
Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten
Was tun, wenn der Abschlag oder die Nachzahlung nicht bezahlt werden können? Wir haben die wesentlichen Informationen auf einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:
- Infoblatt gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten (133,9 KiB)
Informationen, Kontakte
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt werden. Weitere Informationen zu Leistungen: