Erdbebensicherheit (Baurecht)

Beschreibung

In besonders erdbebengefährdeten Gemeinden oder Gemeindeteilen gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der bautechnischen Prüfung.

Weitere Informationen

Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Erdbebensicherheit" finden Sie auch auf dem Landesportal service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter der Rubrik Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens, Besondere Rahmenbedingungen:

Die Gemeinden oder Gemeindeteile, die in besonders erdbebengefährdeten Gebieten liegen, sind in der Anlage zu § 18 Abs. 5 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) in der jeweils geltenden Fassung näher bezeichnet. Die Anlage können Sie auf der Website Landesrecht BW Bürgerservice aufrufen:

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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