Infektionsschutz, Meldungen

Meldungen nach Infektionsschutzgesetz, übertragbare Krankheiten

Beschreibung

Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, frühzeitige Erkennung von Infektionen und Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.

Infomaterial zu übertragbaren Krankheiten

Meldungen

Onlinedienst

Neu: Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie für medizinische und pflegerische Einrichtungen sollen die Meldungen online über service-bw erfolgen:

Formulare

Ebenso stehen den meldepflichtigen Personen und Institutionen für die Meldung Formulare zur Verfügung. Die Formulare sind ausfüllbar bereitgestellt:

Meldungen gemäß §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Für die Meldung an das Gesundheitsamt können die dort benannten meldepflichtigen Personen und Institutionen (u.a. Ärzte, Praxen, Krankenhäuser) sich unter dieser Faxnummer an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Gesundheit wenden:

Per Fax: 07071 207-3331

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Allgemeiner Gesundheitsschutz, Infektionsschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Infektionsschutz und Gesundheitsschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3331

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Herr Dr. Piehl

Übergeordnete Stelle