Visum

Einreise für einen kurzen Aufenthalt

Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (zum Beispiel für Geschäftsreisen oder zu touristischen Zwecken) benötigen Sie grundsätzlich ein Visum, das im gesamten Schengen-Gebiet gültig ist.

Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für kurzfristige Aufenthalte kein Visum. Eine Übersicht über die Staaten, für die Visumfreiheit besteht, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Eine Einreise ohne Visum ist für kurzfristige Aufenthalte auch möglich, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
Weitere Informationen:

Gesicherter Lebensunterhalt
Für den Kurzaufenthalt muss bei der Auslandsvertretung ein gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung nachgewiesen werden. Wenn eine im Bundesgebiet aufhältliche Referenzperson hierfür aufkommt, muss dem Visumantrag eine Verpflichtungserklärung beigefügt werden.

Verpflichtungserklärung

Onlinedienst

Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen

Eine Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu sind die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen erforderlich.

Formulare, Infomaterial, Download

Frist

Bitte beachten Sie:
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich die der Bonität zugrunde liegenden Verhältnisse verändert haben können. Nach der Visumerteilung ist ein Rücktritt des Verpflichtungserklärenden von der abgegebenen Verpflichtung nicht mehr möglich.

Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt

Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie bei jeder deutschen Auslandsvertretung. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen.

Der Visumantrag für längerfristige Aufenthalte muss in der Regel von Ihnen persönlich gestellt werden. Sie müssen Angaben zum Einreise- und Aufenthaltszweck sowie Ort und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts machen. Informationen zu möglichen Aufenthaltszwecken finden Sie unter "Arbeit", "Bildung" und "Familie".

Die Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt kann mehrere Monate dauern. Auch bei der Beantragung eines Termins bei der deutschen Auslandsvertretung kann es zu Wartezeiten kommen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Sie können auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die entsprechenden Informationen erhalten, wie welche Voraussetzungen für die Erteilung eines längerfristigen Visums erforderlich sind.

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Ausländerwesen

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Siehe hierzu die Sprechzeiten des für Sie zuständigen Ansprechpartners (die Zuständigkeit richtet sich nach dem 1. Buchstaben Ihres Familiennamens). Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

Ansprechpartner

Familiennamen A, B

Herr Lehmann
Raum: A1 15
Tel.: 07071 207-3121
Fax: 07071 207-93121
t.lehmann@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen C, D, E, G

Frau Maier
Tel.: 07071 207-3123
Fax: 07071 207-93123
sandra.maier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00-10.00 Uhr,
Donnerstag 13.30-15.30 Uhr

Familiennamen F, I, J, N, Y, Z

Frau Gräser
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3125
Fax: 07071 207-93125
k.graeser@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag 10.00-12.00 Uhr

Familiennamen H, O

Frau Klink
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3138
Fax: 07071 207-93138
n.klink@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch 13.30-15.00 Uhr

Familiennamen K, L, M

Frau Sahin
Raum: A1 13
Tel.: 07071 207-3135
Fax: 07071 207-93135
k.sahin@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen P, Q, R, S

Frau Friedrichsohn
Raum: A1 11
Tel.: 07071 207-3136
Fax: 07071 207-93136
t.friedrichsohn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen T, U, V, W, X

Frau Stremlow
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3108
Fax: 07071 207-93108
j.stremlow@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00-12.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren A-N; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: A-N

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren O-Z; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: O-Z

Herr Meier
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3148
Fax: 07071 207-4044
mat.meier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr

Sachgebietsleitung Ausländerrecht und Einbürgerungen

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Buck
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3133
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de

Frau Scholz
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de