Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung ist eng mit den anderen Aufgaben unserer Abteilung vernetzt. Hiermit wird in besonderem Maße die Forderung nach einem hohen Standard der Lebensmittelsicherheit durch eine einheitliche Überwachung der gesamten Produktionskette, von der Aufzucht und Haltung der Tiere bis zur Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse umgesetzt.
Die Amtstierärzte und die Lebensmittelkontrolleure überprüfen, z. T. in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter, ob durch Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse oder Bedarfsgegenstände (z.B. Spielwaren, Scherzartikel, Bekleidung, Reinigungs- u. Pflegemittel) Gefahren für die Gesundheit des Verbrauchers bestehen (Lesen Sie mehr).
Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelunternehmen, Verbraucherschutz
Onlinedienste
- Lebensmittelüberwachung: nicht sichere Lebensmittel melden
Onlinedienst und Beschreibung
- Lebensmittelunternehmen: Registrierung
Onlinedienst und Beschreibung
- Lebensmittelsicherheit: Verbraucherbeschwerde
Onlinedienst und Beschreibung
- Lebensmittelüberwachung, Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB: Mitteilung
Onlinedienst und Beschreibung
Veröffentlichung der Kontrollergebnisse nach § 40 Abs. 1a LFBG
Mit Wirkung vom 1. September 2012 ist eine Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl. I S. 476) getreten. Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher zu informieren. (Lesen Sie mehr)
Lebensmittelbericht
Lebensmittelbericht 2022 (1,243 MiB)
Information Lebensmittelbericht 2022 für den Landkreis Tübingen erschienen (299,3 KiB)
Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten
Sobald Lebensmittel an Dritte abgegeben werden, gleichgültig ob dabei Gewinne erzielt werden sollen oder nicht, handelt es sich um eine Tätigkeit, die bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anzuzeigen ist. Gerade in den Einrichtungen, in denen ein besonders empfindlicher Personenkreis (Senioren, Kranke, Kleinkinder) verpflegt wird, ist erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln geboten.
Die beiden Leitfäden, in denen die lebensmittelhygienischen Mindestanforderungen genannt werden, sind als Orientierungshilfe für die Betreiber von Kantinen in Schulen und Kindertagesstätten gedacht. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Abteilung 32 im Einzelfall auch Beratungen durch. Die Leitfäden können hier als pdf-Dokumente heruntergeladen werden:
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der Schulverpflegung (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) (1,413 MiB)
- Leitfaden für Lebensmittelhygiene in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen (wird derzeit aktualisiert und ist daher nicht verfügbar)
Lebensmittelunternehmen nicht gewerblicher Art – Anmeldung
Auch nichtgewerbliche Lebensuntermittelunternehmen müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde melden. Zu den nichtgewerblichen Lebensmittelunternehmen gehören unter anderem Pflegeheimküchen oder Schulmensen. Ein Formular für die Anmeldung der jeweiligen Einrichtung bei uns kann als PDF-Dokument über nachfolgenden Link zur Ansicht und zum Download aufgerufen werden:
Veranstaltungen ohne Alkoholausgabe – Anmeldung
Die Gaststättenbehörde erteilt für eine Festveranstaltung, bei der alkoholhaltige Getränke abgegeben werden, eine Gestattung und gibt anschließend der Abteilung 32 den Veranstaltungstermin bekannt. Wir weisen darauf hin, dass Veranstaltungen, bei denen Speisen und alkoholfreie Getränke angeboten werden, der Abteilung 32 zu melden sind. Dazu kann das unten aufgeführte Formular verwendet werden.
Vereins- und Straßenfeste
Der Leitfaden "Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" ist kostenlos beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg erhältlich oder kann als Onlinedokument über nachfolgenden Link direkt über die Website des Ministeriums aufgerufen werden:
Weitere Informationen
Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis, Ausschankerlaubnis
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheit)
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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