Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung ist eng mit den anderen Aufgaben unserer Abteilung vernetzt. Hiermit wird in besonderem Maße die Forderung nach einem hohen Standard der Lebensmittelsicherheit durch eine einheitliche Überwachung der gesamten Produktionskette, von der Aufzucht und Haltung der Tiere bis zur Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse umgesetzt.

Die Amtstierärzte und die Lebensmittelkontrolleure überprüfen, z. T. in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter, ob durch Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse oder Bedarfsgegenstände (z.B. Spielwaren, Scherzartikel, Bekleidung, Reinigungs- u. Pflegemittel) Gefahren für die Gesundheit des Verbrauchers bestehen (Lesen Sie mehr).

Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelunternehmen, Verbraucherschutz

Onlinedienste

Veröffentlichung der Kontrollergebnisse nach § 40 Abs. 1a LFBG

Mit Wirkung vom 1. September 2012 ist eine Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl. I S. 476) getreten. Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher zu informieren. (Lesen Sie mehr)

Lebensmittelbericht

Lebensmittelbericht 2022 (1,243 MiB)

Information Lebensmittelbericht 2022 für den Landkreis Tübingen erschienen (299,3 KiB)

Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten

Sobald Lebensmittel an Dritte abgegeben werden, gleichgültig ob dabei Gewinne erzielt werden sollen oder nicht, handelt es sich um eine Tätigkeit, die bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anzuzeigen ist. Gerade in den Einrichtungen, in denen ein besonders empfindlicher Personenkreis (Senioren, Kranke, Kleinkinder) verpflegt wird, ist erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln geboten.

Die beiden Leitfäden, in denen die lebensmittelhygienischen Mindestanforderungen genannt werden, sind als Orientierungshilfe für die Betreiber von Kantinen in Schulen und Kindertagesstätten gedacht. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Abteilung 32 im Einzelfall auch Beratungen durch. Die Leitfäden können hier als pdf-Dokumente heruntergeladen werden:

Lebensmittelunternehmen nicht gewerblicher Art – Anmeldung

Auch nichtgewerbliche Lebensuntermittelunternehmen müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde melden. Zu den nichtgewerblichen Lebensmittelunternehmen gehören unter anderem Pflegeheimküchen oder Schulmensen. Ein Formular für die Anmeldung der jeweiligen Einrichtung bei uns kann als PDF-Dokument über nachfolgenden Link zur Ansicht und zum Download aufgerufen werden:

Veranstaltungen ohne Alkoholausgabe – Anmeldung

Die Gaststättenbehörde erteilt für eine Festveranstaltung, bei der alkoholhaltige Getränke abgegeben werden, eine Gestattung und gibt anschließend der Abteilung 32 den Veranstaltungstermin bekannt. Wir weisen darauf hin, dass Veranstaltungen, bei denen Speisen und alkoholfreie Getränke angeboten werden, der Abteilung 32 zu melden sind. Dazu kann das unten aufgeführte Formular verwendet werden.

Vereins- und Straßenfeste

Der Leitfaden "Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" ist kostenlos beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg erhältlich oder kann als Onlinedokument über nachfolgenden Link direkt über die Website des Ministeriums aufgerufen werden:

Weitere Informationen

Fleischhygiene

Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis, Ausschankerlaubnis

Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheit)

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Aufgabenbereich

Lebensmittelüberwachung

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Mo.–Do. 13:00–16:00 Uhr

Ansprechpersonen

Geschäftszimmer

Frau Herrmann
Raum: B0 55
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299
veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

Sekretariat Lebensmittelüberwachung

Frau von Zepelin
Raum: B0 46
Tel.: 07071 207-3217
Fax: 07071 207-3299
s.vonzepelin@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Dr. Friedlein
Raum: B0 43
Tel.: 07071 207-3231
Fax: 07071 207-3299
u.friedlein@kreis-tuebingen.de

Tierärztin

Frau Dr. Stamer
Raum: B0 44
Tel.: 07071 207-3213
Fax: 07071 207-3299
s.stamer@kreis-tuebingen.de

Lebensmittelkontrolleure
Herr Dold
Herr Eberhardt
Herr Häfele
Herr Irmscher-Loginow
Herr Rist
Herr Schmid
Herr Schmidt
Herr Uhde
 07071 207-3227
 07071 207-3215
 07071 207-3221
 07071 207-3224
 07071 207 3218
 07071 207-3222
 07071 207-3214
 07071 207-3223