Umtausch des alten Führerscheins (Papierführerschein) in neuen EU-Führerschein in Scheckkartengröße
Aktuelles
Führerscheinstelle stark ausgelastet
Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen stark ausgelastet. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei der Vergabe von Terminen kommt.
Die Bearbeitungsdauer der Umtausch-Anträge kann sich auf ungefähr 8 bis 10 Wochen belaufen. Im Einzelfall kann es auch länger dauern.
Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir empfehlen den Direktversand des Führerscheins zu beantragen. Das verkürzt Ihren Umtausch.
Formular und erforderliche Unterlagen
Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1965-1970 läuft bis zum 19. Januar 2024.
Der Antrag kann per Post gestellt werden.
Das Antrags-Formular ist zum Download bereitgestellt:
Antrag Führerschein-Umtausch - Formular und Informationen (250,7 KiB)
Folgende Unterlagen müssen bereitgelegt werden: ein aktuelles biometrisches Passbild (max. 1 Jahr alt), der gültige Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein.
Antragstellung per Post
Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass man für den Umtausch nicht persönlich im Landratsamt erscheinen muss. Die Beantragung ist per Post möglich.
Für den Umtausch ist die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds (max. 1 Jahr alt) erforderlich.
Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Die Gebühren können Sie überweisen, nachdem Ihnen der Gebührenbescheid zugeschickt wurde. Bitte senden Sie uns kein Geld zu.
Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen zu senden:
Landratsamt Tübingen
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Umtausch mit Terminvereinbarung
Wer den Umtausch-Antrag nicht per Post stellen möchte, kann für die Beantragung bei der Führerscheinstelle einen Termin vereinbaren.
Verfahrensbeschreibung
Welche Führerscheine betrifft der Umtausch und welche Fristen gibt es?
Für den Umtausch alter Führerscheine in den neuen in der EU einheitlichen und fälschungssichereren Kartenführerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da diese bereits der neuen Norm entsprechen.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Umtausch Ihres alten Führerscheins.Für allgemeine Informationen und Hinweise klicken Sie bitte unten auf +Beschreibung und Fristen.Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen und welche Gebühren anfallen, klicken Sie bitte auf +Verfahren.
Antrag Führerschein-Umtausch (250,7 KiB)
Antragsformular und Informationen – Umtausch eines Führerscheins nach altem Recht (Papier) in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Bitte reichen Sie bei postalischer Beantragung keine Originale des bisherigen Führerscheins und des Ausweises ein.
Auf Wunsch können die Antragsunterlagen auch zugeschickt werden, hierfür kann man eine kurze Nachricht per Email an fuehrerschein@kreis-tuebingen.de schicken.