Umtausch des alten Führerscheins in neuen EU-Führerschein in Scheckkartengröße
Falsche Berichterstattung zum Führerscheinumtausch:
Nur die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind aktuell betroffen – kein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich
In der medialen Berichterstattung zum Thema „Führerscheinumtausch“ ist der Eindruck entstanden, dass eine generelle Umtauschpflicht bis zum Stichtag 19.1.2022 besteht. Dies ist nicht der Fall. In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Am 19. Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, mit den Geburtsjahren von 1953 bis 1958.
Auch bezüglich der für den Umtausch erforderlichen Unterlagen ist in der Berichterstattung ein Fehler enthalten. Neben dem Antragsformular (682,2 KiB) für den Umtausch, dem derzeitigen Führerschein (bei postalischer Beantragung eine Kopie), dem Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Beantragung Kopie) ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nicht erforderlich. Auch ein Sehtest ist oftmals nicht erforderlich, wenn die Sehhilfeauflage unverändert bleibt. Alle Informationen können dem Antragsformular (682,2 KiB) sowie der Übersicht (379,7 KiB) entnommen werden.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Umtausch Ihres alten Führerscheins. Für allgemeine Informationen und Hinweise klicken Sie bitte unten auf +Beschreibung. Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen und welche Gebühren anfallen, klicken Sie bitte auf +Verfahren.
Aufgrund des anstehenden ersten Stichtages vom 19. Januar 2022 erreichen uns derzeit außerordentlich viele Anträge auf Umtausch. Wir bitten um Verständnis, dass wir solche Anträge in der Bearbeitung zurückstellen, bei welchen der Führerschein nach dem 19. Januar 2022 noch gültig ist. Alle anderen Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen ist die Regel, aufgrund der aktuellen Anzahl eingehender Anträge kann sich dies eventuell auch verlängern.
Antrag auf Umtausch mit weiteren Informationen (682,2 KiB)