Amtsärztlicher Dienst

Amtsärztliche Begutachtungen

Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tübingen stellt die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen amtliche Bescheinigungen sowie Zeugnisse aus und erstattet aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen.

  • Bescheinigungen im Rahmen des Schengener Abkommens (Mitführen von Betäubungsmitteln aufgrund ärztlicher Behandlung bei Reisen); Gebühr 20.- €
  • Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt, gebührenpflichtig
  • Bescheinigungen für die Familienkasse, gebührenpflichtig

Bitte vereinbaren Sie für Bescheinigungen vorab einen Termin unter 07071 207-3318 oder -3303

Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen zählen ebenso zu den Auftraggebern. Nach Auftragserteilung durch die Behörden werden die Betroffenen in der Regel schriftlich einbestellt, es entstehen für die zu Untersuchenden keine Kosten.

Folgende Stellungnahmen gehören dazu:

  • Gerichtsärztliche Gutachten, wie z.B. Betreuung, Verhandlungs- oder Haftfähigkeit
  • Begutachtungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), z.B. Unterbringung
  • Gutachten für das Sozialamt
  • Gutachten für das Jugendamt
  • Prüfung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen

Für diese Gutachten können wir nur von Instituitionen beauftragt werden. Sollten Sie sich als Privatpersonen an uns wenden mit dem Wunsch oder Bitte einer Begutachtung, müssen wir diese ablehnen.

Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit

Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit werden von geeigneten niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt (§ 14 , Abs. 5, ÖGDG).

Nur in begründeten Einzelfällen, sofern berechtigte Zweifel vorliegen, kann sich der Kandidat unter Vorlage eines entsprechenden Schreibens des Prüfungsamtes zu einer amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt vorstellen, vorausgesetzt hierfür ist ein aktuelles Attest  eines niedergelassenen oder approbierten Arztes sowie der Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Tübingen (Wohnortprinzip).

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen, vorab Kontakt mit uns auf.

Beamtenrechtliche Begutachtungen

Medizinische Gutachtenstelle Reutlingen

Mit Wirkung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden für den Regierungsbezirk Tübingen nach §14 Absatz 3 ÖGDG Angelegenheiten einer beamtenrechtlichen Begutachtung zentral von der zuständigen Medizinischen Gutachtenstelle, angesiedelt am Gesundheitsamt in Reutlingen, durchgeführt.

Dazu gehören Untersuchungen wie Feststellung der Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Prüfung der Heilbehandlung nach Dienstunfällen, Deputatsermäßigungen und Zurruhesetzungen von Beamten.

Begutachtungen nach den Vorschriften der Beilhilfeverordnung
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen nach den Vorschriften der Beihilfeverordnungen werden in Baden-Württemberg von den vier medizinischen Gutachtenstellen sowie den Gesundheitsämtern der Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführt.

Zuständige medizinische Gutachtenstellen – anknüpfend an das Wohnortprinzip – sind:

Für eine Einstellungsuntersuchung wenden Sie sich bitte an die:

Zentrale Gutachtenstelle
Wilhelmstraße 158, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 8890620

  • im Regierungsbezirk Freiburg das Landratsamt - Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg
  • im Regierungsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim das Landratsamt - Gesundheitsamt Karlsruhe
  • im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn das Landratsamt - Gesundheitsamt Ludwigsburg

Bitte richten Sie Ihre Beihilfe-Anfrage zunächst direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Diese wird Ihr Anliegen nach Prüfung zur Begutachtung an die für Sie zuständige Medizinische Gutachtenstelle weiterleiten.

Im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre übergeordnete Dienststelle.

Weitere Informationen

  
 

Gesundheit

Aufgabenbereich

Amtsärztlicher Dienst, Begutachtungen

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: amtsaerztlicherdienst@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3318

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr,
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Seifert
Raum: B1 74
Tel.: 07071 207-3318
amtsaerztlicherdienst@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Dr. Bonnet-Denoix
Raum: B1 63
Tel.: 07071 207-3312
Fax: 07071 207-93312
a.bonnet@kreis-tuebingen.de