Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Begutachtungen
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tübingen stellt die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen amtliche Bescheinigungen sowie Zeugnisse aus und erstattet aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen.
- Bescheinigungen im Rahmen des Schengener Abkommens (Mitführen von Betäubungsmitteln aufgrund ärztlicher Behandlung bei Reisen); Gebühr 20.- €
- Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt, gebührenpflichtig
- Bescheinigungen für die Familienkasse, gebührenpflichtig
Bitte vereinbaren Sie für Bescheinigungen vorab einen Termin unter 07071 207-3318 oder -3303
Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen zählen ebenso zu den Auftraggebern. Nach Auftragserteilung durch die Behörden werden die Betroffenen in der Regel schriftlich einbestellt, es entstehen für die zu Untersuchenden keine Kosten.
Folgende Stellungnahmen gehören dazu:
- Gerichtsärztliche Gutachten, wie z.B. Betreuung, Verhandlungs- oder Haftfähigkeit
- Begutachtungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), z.B. Unterbringung
- Gutachten für das Sozialamt
- Gutachten für das Jugendamt
- Prüfung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen
Für diese Gutachten können wir nur von Instituitionen beauftragt werden. Sollten Sie sich als Privatpersonen an uns wenden mit dem Wunsch oder Bitte einer Begutachtung, müssen wir diese ablehnen.
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit werden von geeigneten niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt (§ 14 , Abs. 5, ÖGDG).
Nur in begründeten Einzelfällen, sofern berechtigte Zweifel vorliegen, kann sich der Kandidat unter Vorlage eines entsprechenden Schreibens des Prüfungsamtes zu einer amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt vorstellen, vorausgesetzt hierfür ist ein aktuelles Attest eines niedergelassenen oder approbierten Arztes sowie der Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Tübingen (Wohnortprinzip).
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen, vorab Kontakt mit uns auf.
Beamtenrechtliche Begutachtungen
Medizinische Gutachtenstelle Reutlingen
Mit Wirkung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden für den Regierungsbezirk Tübingen nach §14 Absatz 3 ÖGDG Angelegenheiten einer beamtenrechtlichen Begutachtung zentral von der zuständigen Medizinischen Gutachtenstelle, angesiedelt am Gesundheitsamt in Reutlingen, durchgeführt.
Dazu gehören Untersuchungen wie Feststellung der Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Prüfung der Heilbehandlung nach Dienstunfällen, Deputatsermäßigungen und Zurruhesetzungen von Beamten.
Begutachtungen nach den Vorschriften der Beilhilfeverordnung
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen nach den Vorschriften der Beihilfeverordnungen werden in Baden-Württemberg von den vier medizinischen Gutachtenstellen sowie den Gesundheitsämtern der Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführt.
Zuständige medizinische Gutachtenstellen – anknüpfend an das Wohnortprinzip – sind:
- im Regierungsbezirk Tübingen das Landratsamt Gesundheitsamt Reutlingen
Gesundheitsamt Reutlingen, Medizinische Gutachtenstelle
Tel.: 07121 480-4360
Für eine Einstellungsuntersuchung wenden Sie sich bitte an die:
Zentrale Gutachtenstelle
Wilhelmstraße 158, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 8890620
- im Regierungsbezirk Freiburg das Landratsamt - Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg
- im Regierungsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim das Landratsamt - Gesundheitsamt Karlsruhe
- im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn das Landratsamt - Gesundheitsamt Ludwigsburg
Bitte richten Sie Ihre Beihilfe-Anfrage zunächst direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Diese wird Ihr Anliegen nach Prüfung zur Begutachtung an die für Sie zuständige Medizinische Gutachtenstelle weiterleiten.
Im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre übergeordnete Dienststelle.
- Informationen für Antragsteller und niedergelassene Ärzte:
Gesundheitliche Eignung Verbeamtung (Gesundheitsamt Baden-Württemberg)
Weitere Informationen
- Gesundheit
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