Amtsärztlicher Dienst

Amtsärztliche Begutachtungen

Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tübingen stellt die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen amtliche Bescheinigungen sowie Zeugnisse aus und erstattet aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen.

Bitte vereinbaren Sie für Bescheinigungen vorab einen Termin unter 07071 207-3318 oder -3303.

  • Reisen mit Betäubungsmitteln (BtM) – Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Verordnung:
    Beglaubigung von Bescheinigungen außerhalb und im Rahmen des Schengener Abkommens.

    Nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 07071 207-3318 oder -3303  in der Zeit von:
    Montag–Freitag 8–12 Uhr, Donnerstag 13–16 Uhr.
    Gebührenpflichtig: 25.- €

    Aufgrund von Änderungen: Bitte beachten Sie die Informationen zum Verfahrensablauf und die Hinweise auf der Ausfüllhilfe.
    Wichtig: Beglaubigung der korrekt ausgefüllten Bescheinigung nur möglich in Verbindung mit Betäubungsmittelrezept im Original (mindestens abgestempelte Kopie vom verschreibenden Arzt / abgebenden Apotheker) und Personalausweis.
  • Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt, gebührenpflichtig.
    • Bitte beachten Sie folgende Änderung bei Anfragen zu einer Bescheinigung für eine Liposuktion
      Der Bundesfinanzhof hat am 29.06.2023 das Urteil vom 23.03.2023 veröffentlicht. Demnach soll für das Finanzamt bei Vorliegen eines Lipödems zur Liposuktion eine ärztliche Bescheinigung ausreichend sein. Wir empfehlen vorab mit dem zuständigen Finanzamt zu klären, ob in Ihrem Fall die ärztliche Bescheinigung ausreichend ist. Sollte von Ihrem Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten gefordert werden, können Sie unter Vorlage der Anforderung erneut mit uns in Kontakt treten.
      Bundesfinanzhof: Außergewöhnliche Belastung bei Aufwendungen für eine Liposuktion (Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20)
  • Bescheinigungen für die Familienkasse, gebührenpflichtig.

Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen zählen ebenso zu den Auftraggebern.
Nach Auftragserteilung durch die Behörden werden die Betroffenen in der Regel schriftlich einbestellt, es entstehen für die zu Untersuchenden keine Kosten.

Folgende Stellungnahmen gehören dazu:

  • Gerichtsärztliche Gutachten, wie z.B. Betreuung, Verhandlungs- oder Haftfähigkeit
  • Begutachtungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), z.B. Unterbringung
  • Gutachten für das Sozialamt
  • Gutachten für das Jugendamt
  • Prüfung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen

Wichtiger Hinweis: Für diese Gutachten können wir nur von Institutionen beauftragt werden. Sollten Sie sich als Privatpersonen an uns wenden mit dem Wunsch oder Bitte einer Begutachtung, müssen wir diese ablehnen.

Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit

Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit werden von geeigneten niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt (§ 14 , Abs. 5, ÖGDG).

Nur in begründeten Einzelfällen, sofern berechtigte Zweifel vorliegen, kann sich der Kandidat unter Vorlage eines entsprechenden Schreibens des Prüfungsamtes zu einer amtsärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt vorstellen, vorausgesetzt hierfür ist ein aktuelles Attest  eines niedergelassenen oder approbierten Arztes sowie der Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Tübingen (Wohnortprinzip).

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen, vorab Kontakt mit uns auf.

Beamtenrechtliche Begutachtungen

Medizinische Gutachtenstelle Reutlingen

Mit Wirkung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden für den Regierungsbezirk Tübingen nach §14 Absatz 3 ÖGDG Angelegenheiten einer beamtenrechtlichen Begutachtung zentral von der zuständigen Medizinischen Gutachtenstelle, angesiedelt am Gesundheitsamt in Reutlingen, durchgeführt.

Dazu gehören Untersuchungen wie Feststellung der Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Prüfung der Heilbehandlung nach Dienstunfällen, Deputatsermäßigungen und Zurruhesetzungen von Beamten.

Begutachtungen nach den Vorschriften der Beilhilfeverordnung
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen nach den Vorschriften der Beihilfeverordnungen werden in Baden-Württemberg von den vier medizinischen Gutachtenstellen sowie den Gesundheitsämtern der Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführt.

Zuständige medizinische Gutachtenstellen – anknüpfend an das Wohnortprinzip – sind:

  • im Regierungsbezirk Freiburg das Landratsamt – Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg
  • im Regierungsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim das Landratsamt – Gesundheitsamt Karlsruhe
  • im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn das Landratsamt – Gesundheitsamt Ludwigsburg

Informationen zur gesundheitlichen Untersuchung von Beamtenanwärtern finden Sie hier:

Bitte richten Sie Ihre Beihilfe-Anfrage zunächst direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Diese wird Ihr Anliegen nach Prüfung zur Begutachtung an die für Sie zuständige Medizinische Gutachtenstelle weiterleiten.

Im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre übergeordnete Dienststelle.

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Dr. Bonnet-Denoix

Übergeordnete Stelle