Flurneuordnung beim Landratsamt Tübingen

Flurneuordnung dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Es wird zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz zu günstig geformten und gut bewirtschaftbaren Flächen zusammengelegt und durch ein bedarfsgerechtes, neuzeitliches Wegenetz erschlossen. Die Kulturlandschaft wird zielgerichtet gestaltet. Damit leistet die Flurneuordnung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Einkommen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.

Bei öffentlichen Großvorhaben wie z.B. dem Bau von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Ortsumfahrungen und Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn sorgt die Flurneuordnung für eine sozialverträgliche Umsetzung. Zerschneidungsschäden im Wegenetz und den Bewirtschaftungsflächen werden durch diese Großvorhaben weitestgehend vermieden.

Flurneuordnungen unterstützen und fördern den Naturschutz und die Landespflege. Sie bewahren das ökologische Potential und entwickeln es weiter. Unvermeidbare Eingriffe in die Ökologie werden ausgeglichen. Landschaftsteile werden durch Neuanpflanzungen ergänzt und bereichert. Ökologisch wertvolle Flächen werden in das Eigentum eines geeigneten Trägers überführt und dadurch nachhaltig gesichert.

Weitere Ziele sind die Förderung der Dorfentwicklung durch Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Es werden Maßnahmen zum Wasser-, Boden-, Klima- und Hochwasserschutz, zur Erholungsvorsorge und zur Erhaltung von Kleindenkmälern durchgeführt.

Verfahrenstypen

Um die Ziele zu erreichen, können folgende Verfahrenstypen nach dem Flurbereinigungsgesetz eingesetzt werden:

  • Regelflurbereinigung
  • Vereinfachte Flurbereinigung
  • Unternehmensflurbereinigung
  • Beschleunigte Zusammenlegung
  • Freiwilliger Landtausch

Der freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Flurbereinigungsverfahren, um die Agrarstruktur ländlicher Grundstücke rasch neu zu ordnen und zu verbessern.

Infomaterial, Download

Landespflege

Große Bedeutung im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren hat die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege, auch zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung der gewachsenen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung tierökologischer Belange.

Aktuelle Projekte beim Landratsamt Tübingen

Weitere Informationen

  
 

Vermessung und Flurneuordnung

Aufgabenbereich

Flurneuordnung

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Reutlingen
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Schulstraße 16
72764 Reutlingen

Die Büros des Aufgabenbereichs Flurneuordnung sind als Teil der Flurneuordnungsstelle Reutlingen / Tübingen / Zollernalb im Landratsamt Reutlingen untergebracht.

flurneuordnung@kreis-tuebingen.de

Lage, Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung

Frau Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Raum: 218
Tel.: 07121 480-3080
Fax: 07121 480-1837
s.schnelle@kreis-tuebingen.de

FNO Mötzingen/R.-Baisingen (L1361), Kirchentellinsfurt und R.-Ergenzingen (B28a)

Frau Clus
Raum: 222
Tel.: 07121 480-3081
Fax: 07121 480-1837
i.clus@kreis-reutlingen.de

FNO R.-Bieringen-Obernau (Neckartalweg) und R.-Baisingen (Süd)

Frau Elsässer
Raum: 223
Tel.: 07121 480-3087
Fax: 07121 480-1837
d.elsaesser@kreis-reutlingen.de

FNO Starzach (Höhengemeinden), Mössingen-Talheim (Rutschung) und Untersuchungsgebiete

Herr Korneck
Raum: 207
Tel.: 07121 480-3091
Fax: 07121 480-1837
j.korneck@kreis-reutlingen.de