Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Engagement mit klarer Haltung zum Kinder- und Jugendschutz

Beschreibung

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.

Ehrenamtliches Engagement ist wesentlicher Teil der Integrationsarbeit. Qualität und ein guter Rahmen der Zusammenarbeit sind dem Landkreis Tübingen dabei wichtig. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfüllt werden. Für die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises ist daher die Vorlage eines Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Damit wird den Anforderungen von § 72a SGB VIII und § 44 Abs. 3 AsylG Rechnung getragen.

Logo mit Beschriftung "Landkreis Tübingen", grafisch stilisiertem Wappenschild und dreilatziger Fahne

Was sind unsere Ziele?

Eine gemeinsame klare Haltung zum Thema Kinder- und Jugendschutz.
Die vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Ein sichtbares Qualitätsmerkmal und Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Wir haben uns bemüht, den Vorgang für Sie so wenig bürokratisch wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich ist die Beantragung für Sie kostenlos.

Wir bitten Sie dazu um Folgendes

Das untenstehende Dokument auszufüllen und unterschrieben an die darin genannte (E-Mail) Adresse im Landratsamt zu senden.

Die Bescheinigung für die kostenlose Beantragung, die Sie von uns per Post erhalten bitte schnellstmöglich dem Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihrer Gemeinde vorzulegen.

Das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis von dort direkt an das Landratsamt Tübingen (z.Hd. Frau Isabel Kühle) schicken zu lassen.

Ihr EFP wird nach Einsichtnahme an Sie zurück gesendet oder auf Wunsch vernichtet.

  • Das EPF ist 3 Monate nach Ausstellung zur Vorlage gültig.
  • Zur regelmäßigen Überprüfung ist ein Turnus von 5 Jahren festgelegt. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neues EPF vorgelegt werden.

Formulare

Antrag für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Fachdienst für Geflüchtete
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: abt20_sg6@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6177

Ansprechpersonen für Engagierte im Kreis

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Fachdienst für Geflüchtete

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Fachdienst für Geflüchtete
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: abt20_sg6@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6177

Lage/Anfahrt

Ansprechpersonen

Sekretariat

Frau Grammel
Raum: A2 69
Tel.: 07071 207-6186
Fax: 07071 207 9-6186
a.grammel@kreis-tuebingen.de

Frau Scherer
Raum: A2 69
Tel.: 07071 207-6177
Fax: 07071 207 9-6177
n.scherer@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Arnoldi
Raum: A2 72
Tel.: 07071 207-6144
Fax: 07071 207-96144
f.arnoldi@kreis-tuebingen.de

Herr Quack
Raum: A2 71
Tel.: 07071 207-6116
Fax: 07071 207-96116
m.quack@kreis-tuebingen.de

Frau Voss
Raum: A2 72
Tel.: 07071 207-6173
Fax: 07071 207-96173
si.voss@kreis-tuebingen.de