Heilpraktiker

Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung

Beschreibung

Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.

Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.

Aktuelle Hinweise (Stand 05.08.2024)

Neue Gebühren

Die neue Gebührenverordnung ist ab dem 01.08.2024 in Kraft getreten. Die neue Gebühren können Sie unserer Gebührenverordnung, ab dem 01.08.2024, oder unserem Informationsblatt entnehmen.

Hinweise zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung am 09.10.2024

Das Einladungsschreiben zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung wird voraussichtlich am Montag, den 26.08.2024 an alle Teilnehmenden versandt, die Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Überprüfungsort für den Heilpraktiker ohne Bestallung (Allgemein) sowie den Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist die Kreissparkasse Tübingen (Forum), Mühlbachäckerstraße 2, 72072 Tübingen.

Beginn der schriftlichen Überprüfung:
10:00 Uhr für den Heilpraktiker Allgemein
13:30 Uhr für den Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Alle eingeladenen Teilnehmenden werden gebeten, sich 30 Minuten vor Überprüfungsbeginn am o. g. Überprüfungsort einzufinden. Bitte beachten Sie, dass ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis vorzulegen ist.

Die Kenntnisüberprüfung unterliegt keinen Corona/Abstands-Regelungen mehr. Es besteht keine Maskenpflicht, ein freiwilliges Tragen einer Maske ist selbstverständlich möglich.
 

Veröffentlichung der Lösungen – Ergebnismitteilung der schriftlichen Kenntnisüberprüfung

Die Lösungen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung werden am 21.10.2024 auf unserer Internetseite veröffentlicht. Vorher werden keinerlei Auskünfte über die Ergebnisse der schriftlichen Kenntnisüberprüfung ausgegeben.

Ebenfalls am 21.10.2024 werden die Briefe mit den Ergebnissen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung verschickt. Beim Bestehen des schriftlichen Teils erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung auch die Einladung zum mündlichen Teil der Kenntnisüberprüfung.

Mündliche Kenntnisüberprüfung im Herbst 2024

Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen für den Heilpraktiker Allgemein sowie den Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 46 – 50 statt (Änderungen sind vorbehalten).

Termine für die mündliche Kenntnisüberprüfung werden mit der Ergebnismitteilung (siehe oben) zugesandt. Ab Montag, den 21.10.2024 können Sie für einen zeitnahen Abgleich Ihren mündlichen Termin, telefonisch unter 07071/ 207 -3325 oder -3318 erfragen.

Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025

Eine Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025 ist im Zeitraum von 01.08.2024 bis 31.12.2024 möglich. Anmeldungen, die vor dieser Frist eingehen, werden kommentarlos zurückgesandt.

Heilpraktikererlaubnis: Erteilung

Onlinedienst

  • Heilpraktikererlaubnis: Antrag
    Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.

Formulare, Infomaterial

Heilpraktiker allgemein

Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, der Podologie oder der Ergotherapie

Rechtsgrundlagen

Kenntnisprüfung: Lösungen

Heilpraktiker Kenntnisprüfung – Lösungen vom März 2024

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Heilpraktiker
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-93399

oder Tel.: 07071 207-3318

Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

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