Heilpraktikerwesen
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Kurzbeschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelles, Termine (Stand 27.03.2023)
Mündliche Prüfungstermine für März 2023
Kenntnisüberprüfung im Herbst 2023
Die Anmeldefrist für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2023 läuft bis zum 31.07.2023. Anmeldungen die nach dieser Frist eingehen, werden wir nicht mehr berücksichtigen. Für die Einsendung ist der Poststempel maßgeblich.
Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024
Ab dem 01.08.2023 können Sie sich für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024 anmelden. Vorher eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Die Gebühren werden sich voraussichtlich für das Frühjahr 2024 ändern.
Heilpraktikererlaubnis
Erteilung der Heilpraktikererlaubnis: Formulare, Infomaterial
1. Heilpraktiker allgemein
- a) Antrag (319,4 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (168,6 KiB)
2. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- a) Antrag (414 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (250 KiB)
3. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie und Podologie
- a) Antrag (150,8 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (106,4 KiB)
Rechtsgrundlagen
- a) Heilpraktikergesetz
- b) Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- c) Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (257,2 KiB)
- d) Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (261,8 KiB)
- e) Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (22,6 KiB)
- f) Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)