Heilpraktikerwesen

Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung

Kurzbeschreibung

Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.

Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.

Aktuelles, Termine (Stand 27.03.2023)

Mündliche Prüfungstermine für März 2023

Kenntnisüberprüfung im Herbst 2023

Die Anmeldefrist für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2023 läuft bis zum 31.07.2023. Anmeldungen die nach dieser Frist eingehen, werden wir nicht mehr berücksichtigen. Für die Einsendung ist der Poststempel maßgeblich.

Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024

Ab dem 01.08.2023 können Sie sich für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024 anmelden. Vorher eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.

Die Gebühren werden sich voraussichtlich für das Frühjahr 2024 ändern.

Heilpraktikererlaubnis

Erteilung der Heilpraktikererlaubnis: Formulare, Infomaterial

1. Heilpraktiker allgemein

2. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

3. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie und Podologie

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

  
 

Gesundheit

Aufgabenbereich

Heilpraktikerwesen

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Heilpraktikerwesen
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: heilpraktiker@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3325
Fax: 07071 207-93399

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Ansprechpersonen

Frau Hödel
Raum: B1 61
Tel.: 07071 207-3325

Frau Seifert
Raum: B1 74
Tel.: 07071 207-3318