Holzverkauf
Beschreibung
Der Landkreis Tübingen bietet den kommunalen und privaten Waldbesitzern an, für diese Holzverkaufsdienstleistungen zu übernehmen. Hierfür hat der Landkreis bei der Abt. Forst eine kreiskommunale Holzverkaufsstelle (HVS) eingerichtet.
Größere Waldbesitzer haben mit dem Landkreis in der Regel Verträge zur Übernahme der Tätigkeit des Holzverkaufs abgeschlossen. Kleine private Waldbesitzer können der HVS den Verkauf ihres Holzes ebenfalls fallweise übertragen. Hierzu wenden Sie sich zunächst an die örtlich zuständigen Revierleiter.
Holz aus dem Staatswald kann direkt bei der ForstBW AöR gekauft werden.
Stammholz, Industrieholz
Brennholz, Flächenlose
Infomaterial, Download
- Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVZ Holzverkauf) (171,8 KiB)
- Allgemeine Versteigerungs- und Submissionsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVS Holzverkauf) (122,9 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Brennholzverkauf an Verbraucher (AGB-Brh) (161,6 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Flächenlosverkauf an Verbraucher (AGB-FL) (164 KiB)
- Datenschutzhinweise Holzverkauf (15,7 KiB)
- Übersicht Forstreviere (28,1 KiB)