Persönliches Budget

Eingliederungshilfe: Persönliches Budget

Beschreibung

Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget.

Verfahrensablauf

Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsform, bei der Leistungsberechtigte einen monatlichen Geldbetrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen erhalten. So kann mehr Einfluss auf die gewünschte Hilfe genommen und ein höheres Maß an Eigenverantwortung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Klienten und dem Kostenträger (Eingliederungshilfe) eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Hierin wird geregelt, wie hoch der Umfang der Unterstützung ist, wer diese erbringen soll und wie sie finanziell bemessen und vergütet wird.

Beratungsstelle, Sozialdienst

Der Beratungs- und Sozialdienst berät Sie gerne zum Persönlichen Budget:

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Eingliederungshilfe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: eingliederungshilfe@kreis-tuebingen.de

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, diese finden Sie in der Übersicht:

Übersicht Ansprechpersonen: Fachdienst für Leistungen der Teilhabe

Sachgebietsleitung

Frau Tennigkeit
Raum: A3 71
Tel.: 07071 207-2030
Fax: 07071 207-92030
k.tennigkeit@kreis-tuebingen.de