Persönliches Budget

Eingliederungshilfe: Persönliches Budget

Beschreibung

Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget.

Verfahrensablauf

Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsform, bei der Leistungsberechtigte einen monatlichen Geldbetrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen erhalten. So kann mehr Einfluss auf die gewünschte Hilfe genommen und ein höheres Maß an Eigenverantwortung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Klienten und dem Kostenträger (Eingliederungshilfe) eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Hierin wird geregelt, wie hoch der Umfang der Unterstützung ist, wer diese erbringen soll und wie sie finanziell bemessen und vergütet wird.

Beratungsstelle, Sozialdienst

Der Beratungs- und Sozialdienst berät Sie gerne zum Persönlichen Budget:

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Soziales: Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Eingliederungshilfe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Kontaktübersicht

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht:

Sachgebietsleitung

Frau Tennigkeit

Übergeordnete Stelle