Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen
Abfallrecht, Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen: Anzeige und Erlaubnis
Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Erlaubnis nach § 54 KrWG.
Grundsätzlich müssen alle Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes rechtzeitig vor Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Abfallrechtsbehörde am Hauptsitz des Betriebes anzeigen.
Für das gewerbsmäßige Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Unterscheidung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen erfolgt in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). In dieser sind alle gefährlichen Abfälle mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Weitere Informationen:
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Formulare, Infomaterial
- Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung – Anlage 2 – Formblatt Anzeige nach § 53 KrWG (514,7 KiB)
- Anforderungen an Anzeigen nach § 53 KrWG (102,8 KiB)
- Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung – Anlage 3 – Formblatt Antrag auf Erlaubnis nach § 54 KrWG (425,3 KiB)
- Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis (37,7 KiB)
Ansprechperson §§ 53 und 54 KrWG:
Frau Alex
Raum: C1 09
Mail: g.alex@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3005
Fax: 07071 207-93005
Gewerbliches und gemeinnütziges Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten: Anzeige
Anzeige nach § 18 KrWG für das gewerbliche oder gemeinnützige Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten.
Für das Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten (z.B. Metallschrott, Altkleider, Altpapier u.ä.) ist spätestens drei Monate vor Aufnahme der Sammeltätigkeit eine Anzeige nach § 18 KrWG bei der zuständigen Abfallrechtsbehörde des jeweiligen Sammelbezirks einzureichen.
Formulare, Infomaterial
Ansprechpartnerin § 18 KrWG:
Frau Beyer
Raum: B3 04
Tel.: 07071 207-4131
Fax: 07071 207-4199
m.beyer@kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg – Abfall
Infoportal, mit Infos zum Abfallrecht