Schriftgutmanagement
Als Schriftgut werden alle aus der Geschäftstätigkeit erwachsenden Unterlagen verstanden, darunter auch Karteien, Bild- und Tonaufzeichnungen. Diese Objekte müssen geordnet, registriert und aufbewahrt werden, um sie zu späteren Zeitpunkten wieder bereitstellen zu können.
Ein funktionierendes Schriftgutmanagement ist die Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Behörden und Unternehmen als auch für die Übernahme von deren Unterlagen ins Archiv. Instrumente desr Schriftgutmanagements sind z. B. Aktenpläne und Aktenverzeichnisse, die Auskunft über die Struktur der Dokumentenablage geben. Nur wenn Unterlagen systematisch abgelegt werden, sind sie bei Bedarf auch wieder auffindbar; nur so können die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die Archivfähigkeit der Dokumente gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass die Unterlagen in einem so guten physischen und geordneten Zustand vorliegen müssen, dass sie ins Archiv übernommen werden können. Dies obliegt der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Archiv und Kultur.