Baugenehmigung, Bauantrag
Regelmäßig benötigen die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung. Entsprechend der Verfahrensverordnung zur Landesbauordung (LBOVVO) sind Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt einzureichen.
Antrag, Formulare
Formulare für den Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO und zur Bestellung eines Bauleiters.
Weitere Informationen
Interessante Hinweise, Hilfen und Verfahrensbeschreibungen rund um das Thema "Baugenehmigung, Bauantrag" finden Sie auch auf der Website des Landesportals service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren:
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr