Baugenehmigung, Bauantrag

Regelmäßig benötigen die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung. Entsprechend der Verfahrensverordnung zur Landesbauordung (LBOVVO) sind Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt einzureichen. 

Antrag, Formulare

Formulare für den Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO und zur Bestellung eines Bauleiters.

Weitere Informationen

Interessante Hinweise, Hilfen und Verfahrensbeschreibungen rund um das Thema "Baugenehmigung, Bauantrag" finden Sie auch auf der Website des Landesportals service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren:

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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