Bauvorbescheid

Beschreibung

Vor der Einreichung des Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen seines Vorhabens eine Klärung herbeiführen. Meistens geht es dabei um bauplanungsrechtliche Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks.

Antrag, Formulare

Bauvorbescheid nach § 57 Landesbauordnung (LBO)

Weitere Informationen

Interessante Hinweise, Hilfen und Verfahrensbeschreibungen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf dem Landesportal service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren:

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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