Jugendhilfe im Strafverfahren

Das Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe

Beschreibung

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) lädt Dich zu einem Jugendgerichtshilfegespräch ein. Die Teilnahme ist freiwillig, ist aber entscheidend für einen positiven Verlauf des weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens.

Infos zum Gespräch

Themen eines JGH-Gespräches sind:

  • die Umstände der Tat
  • der Tatablauf
  • Sequenzen von Fehlverhalten aufzeigen und erkennen
  • Wiedergutmachung anregen und evtl. einleiten
  • Verhaltensänderungen diskutieren, um ähnliches Fehlverhalten zu vermeiden
  • Besprechung deines Lebenslaufes mit den Schwerpunkten Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, Verdienst/Taschengeld und dein Freizeitverhalten
  • Vorbereitung und Besprechung der Hauptverhandlung beim Gericht
  • Vorbesprechung der eventuell auf die zukommenden jugendrichterlichen Maßnahmen

Es ist wichtig, dass zu diesem Gespräch ein Lebenslauf mitgebracht wird.

Weitere Informationen

Jugendhilfe im Strafverfahren: Übersichtsseite

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle