Erlaubnis für Gewerbetreibende
Informationen und Erlaubnisse für Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung
Ab dem 01.03.2019 ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung von Erlaubnissen und für die Betreuung von Erlaubnisinhabern gemäß § 34 c GewO zuständig.