Pflege-WG, ambulant betreute Wohngemeinschaften: Förderung

Kurzbeschreibung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 eine Richtlinie zur Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften verabschiedet.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des Ausbaus von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, sogenannter "Pflege-WGs" im Landkreis Tübingen, als Alternative zur Pflegeheimversorgung.

Der Landkreis fördert Prozesse der Initiierung von Pflege-WGs.

Infomaterial, Download

  • Förderrichtlinie Pflege-WGs, ambulant betreute Wohngemeinschaften (163 KiB)
    Förderung von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften und selbstverantwortetem gemeinschaftlichem Wohnen für pflegebedürftige Menschen im Landkreis Tübingen.
    Informationen zum Antragsverfahren, Fördervoraussetzungen, Art und Höhe der Förderung.

Video: Einblicke in den Alltag bestehender Pflege-WGs bietet der Film der AG Pflege-Wohngemeinschaften im Landkreis Tübingen:

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Koordinationsstelle für Seniorenarbeit und bürgerschaftliches Engagement

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Koordinationsstelle für Seniorenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Herr Buss
Raum: A2 12
Tel.: 07071 207-2064
Fax: 07071 207-92064
f.buss@kreis-tuebingen.de

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Mi. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr,
Fr. 8:00–12:00 Uhr
Nach Vereinbarung.

Beratungsstelle für Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften
Kreisseniorenrat Tübingen e.V.
Sonja Kunze
07071/ 9 29 88 67
kunze@kreisseniorenrat-tuebingen.de