Artenschutz
Die Untere Naturschutzbehörde ergreift Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten (Amphibien, Hornissen, Fledermäuse etc.), trifft Ausnahmeregelungen, wo diese Schäden verursachen (Umsiedlung von Hornissen etc.) und stellt die Weichen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Beim Zugriffsartenschutz müssen bei exotischen Tieren Herkunftsnachweise, Vermarktungs- und Besitzverbote geprüft und oftmals die Handelskette zurückverfolgt werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Thema "Artenschutz" stehen Ihnen auch auf anderen behördlichen oder privaten Websites zur Verfügung. Eine kleine Auswahl dieser Websites erreichen Sie über die nachfolgenden Links:
- Artenschutz am Haus
- WISIA-Datenbank (rechtliche Einstufung von Tier- und Pflanzenarten nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EU- und Bundesrecht)
- Umsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Leitfaden Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben (7,168 MiB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Merkblatt Insektenfreundliche Beleuchtung und Vermeidung von Vogelkollisionen (178,9 KiB)
- Vogelkollisionen an Glas vermeiden, Vogelwarte Schweiz
- Informationen zu Wildbienen, Hornissen u.a
- Hornissenportal
- Infos zum Ameisenschutz
- AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen (sachliche Informationen zu Steinmarder, Feldhase, Fledermausschutz, Rabenvögeln u.a.)
- FloraWeb - Daten und Informationen zu Wildpflanzen und zur Vegetation Deutschlands
- Informationszentrale gegen Vergiftungen