Artenschutz

Die Untere Naturschutzbehörde ergreift Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten (Amphibien, Hornissen, Fledermäuse etc.), trifft Ausnahmeregelungen, wo diese Schäden verursachen (Umsiedlung von Hornissen etc.) und stellt die Weichen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Beim Zugriffsartenschutz müssen bei exotischen Tieren Herkunftsnachweise, Vermarktungs- und Besitzverbote geprüft und oftmals die Handelskette zurückverfolgt werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Thema "Artenschutz" stehen Ihnen auch auf anderen behördlichen oder privaten Websites zur Verfügung. Eine kleine Auswahl dieser Websites erreichen Sie über die nachfolgenden Links:

  
 

Naturschutz

Aufgabengebiet

Artenschutz

Kontakt und Sprechzeiten

Alle Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr

Ansprechpartner

Hier finden Sie eine Übersicht aller Ansprechpartner