Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die saP soll gewährleisten, dass keine Gemeinde in eine Verbotslage hineinplant, Sanierungs-, Bau- und Erschließungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten (Baufeldräumung) gegen keine Artenschutzverbote verstoßen.
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Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat hierzu folgende Arbeitshilfe veröffentlicht:
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Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz
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Frau Stephan
