Schwerbehindertenrecht

Feststellung einer Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Im Landkreis Tübingen leben rund 228.000 Menschen, von denen etwa 20.000 einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Als schwerbehindert gelten behinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und in Deutschland wohnen, sich gewöhnlich hier aufhalten oder hier beschäftigt sind.

Antrag

Onlinedienste

Der Antrag zur Feststellung der Behinderung kann auch online über service-bw.de gestellt werden:

Formulare

Die Feststellung der Behinderung ist beim Landratsamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person liegt.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie hier zum Download oder bei allen Bürgermeisterämtern.

Erforderliche Unterlagen

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:

  • umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
  • Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B. Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde, etc.

Verfahrensablauf

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser geprüft. Informationen zu den einzelnen Prüfungsschritten: 

Umtausch alter Schwerbehindertenausweis

In Baden-Württemberg wurde zum 01.12.2013 der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt. Alte Ausweise in Papierform bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
Sie können zwar gebührenfrei umgetauscht werden, eine Pflicht besteht hierzu aber nicht.
Der Umtausch kann auch schriftlich beantragt werden. Bitte schicken Sie uns für den Umtausch ein farbiges Passbild und das Antragsformular für den Umtausch. Wir werden Ihnen Ihren Ausweis schnellstmöglich zusenden.

Infomaterial, Download

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

Parkausweise, Antrag

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Allein der Schwerbehindertenausweis rechtfertigt noch nicht die Inanspruchnahme von Park­erleichterungen, d.h. der Möglichkeit, einen Behindertenparkplatz zu nutzen.
Lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben das Recht, diese Parkplätze zu nutzen. Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Dieser Personenkreis erhält den europaweit geltenden blauen Parkausweis, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist. 

Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustettenn und Starzach.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen.

Leichte Sprache

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Schwerbehindertenrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-2098

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

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