Parkausweis (orange)

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis aG light")

Zuständige Stelle

Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen:

Antrag

Formular

Onlineantrag

Der Antrag auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen "orangefarbener Parkausweis aG light" kann auch online über service-bw gestellt werden:

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Verkehr und Straßen: Sachgebiet Verkehrsrecht

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Verkehrsrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Besserer

Übergeordnete Stelle