Denkmalschutz (Baurecht)

Beschreibung

Denkmalschutz und Denkmalpflege von Kulturdenkmalen sind beim Bauen zu berücksichtigen. Im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilt das Landratsamt die Genehmigung von Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird das denkmalschutzrechtliche Verfahren innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt.

Verfahren, Anträge

Weitere Informationen

Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Denkmalschutz" finden Sie auch auf dem Landesportal service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter dem entsprechenden Stichwort.
Inbesondere erhalten Sie hier auch Informationen zu den Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörde zur Vorlage beim Finanzamt für die steuerliche Förderung baulicher Maßnahmen in diesem Bereich.

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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