Reisen mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis – was ist zu beachten?

Sommerzeit ist Reisezeit. Doch in die Reiseapotheke gehören nicht nur Medikamente gegen typische Reisekrankheiten wie Durchfall, sondern bei Bedarf auch regelmäßig eingenommene verschreibungspflichtige Arzneimittel. In bestimmten Fällen ist hierfür bei Reisen ins Ausland eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung erforderlich, die vor Reiseantritt beglaubigt werden muss. Da das örtlich zuständige Gesundheitsamt solche Beglaubigungen durchführt, gibt das Gesundheitsamt Tübingen Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Auf die rechtzeitige Vorbereitung kommt es an

Für die vom Arzt verordneten Betäubungsmittel, abgekürzt BtM (z. B. bestimmte starke Schmerzmittel, Arzneimittel zur Behandlung von ADHS wie Ritalin) oder medizinischen Cannabis ist die Mitnahme der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf (max. für 30 Tage) in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens möglich. Dazu gehören 25 EU-Mitgliedstaaten sowie vier Nicht-EU-Länder. Voraussetzung ist, dass eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengenraums gibt es ein anderes Formular. Für die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt Tübingen benötigt man zwar während der allgemeinen Sprechzeiten (Mo-Fr. 8-12 Uhr, sowie Do 13-16 Uhr) keinen Termin, es sollte aber ausreichend Zeit vor Reiseantritt eingeplant werden, damit bei fehlerhaft ausgefülltem Formular noch Korrekturen durch die Arztpraxis möglich sind und die nachfolgende Beglaubigung noch rechtzeitig vor der Reise erfolgen kann.

So läuft die Beglaubigung reibungslos ab

Damit es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen die Beglaubigung nicht erfolgen kann, bietet das Gesundheitsamt Tübingen einen besonderen Service: Auf der Internetseite www.kreis-tuebingen.de kann unter dem Suchbegriff BtM nachgelesen werden, wie das Verfahren abläuft, was alles mitgebracht werden muss und es gibt es Musterformulare mit Ausfüllhilfe. Auf Wunsch kann das zu beglaubigende Formular auch vorab zur Prüfung an das Gesundheitsamt Tübingen gesendet werden. Offene Fragen können auch telefonisch geklärt werden (07071 207-3318).

Wichtig ist zu beachten, dass nur die für den Reisezeitraum benötigte Menge mitgeführt werden darf und das Formular dementsprechend ausgefüllt sein muss. Außerdem wird für die Beglaubigung entweder das Original-Rezept benötigt oder eine von der Arztpraxis oder Apotheke abgestempelte und unterzeichnete Kopie. Falls das Rezept bereits in der Apotheke eingelöst wurde, kann die Apotheke auch den Durchschlag des Rezepts kopieren, abstempeln und unterzeichnen. Denn der Durchschlag von BtM-Rezepten verbleibt nach deren Abrechnung in der Apotheke. Die reisende Person muss sich für die Beglaubigung persönlich mit gültigem Ausweisdokument im Gesundheitsamt vorstellen. Bei Minderjährigen ist das Erscheinen der Sorgeberechtigten mit den jeweiligen Ausweisdokumenten ausreichend. Für die Beglaubigung fallen Gebühren in Höhe von 25 € an.

Für Reisen in Nicht-Schengener-Staaten gibt es keine international vereinheitlichten Bestimmungen. Reisende sollten sich deshalb vor Reiseantritt über die Rechtslage im jeweiligen Reiseland informieren. Es werden unter Umständen andere Dokumente und Genehmigungen für die Einreise benötigt oder es können Verbote für bestimmte Betäubungsmittel gelten.

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