STI-Beratung, Testungen für sexuell übertragbare Erkrankungen

Beratung und Tests

Die Beratungsstelle bietet individuelle Beratung zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen an.

Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Die Beratungen sind anonym und kostenfrei. Testungen werden ausschließlich im Rahmen der Prävention durchgeführt. Im Falle einer im Rahmen der STI-Sprechstunde nachgewiesenen Infektion/Erkrankung erhalten Sie weitere Informationen und Hilfe, eine Behandlung durch Ärzte des Gesundheitsamtes kann jedoch nicht erfolgen.

Wichtige Hinweise

Bei Beschwerden im Urogenitalbereich werden im Rahmen der Sprechstunde grundsätzlich keine diagnostischen Maßnahmen oder Testungen durchgeführt, auch nicht, wenn Sie von Ihrem Arzt an unsere Sprechstunde verwiesen wurden.

Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden direkt an Ihren Hausarzt oder ggf. an einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologie oder Urologie.

In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die nötigen Tests. Die Ärzteschaft ist darüber informiert.

Auf Grund der Anonymität können grundsätzlich keine schriftlichen Bestätigungen über negative Testergebnisse ausgestellt werden. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen bei einem positiven Testergebnis den Laborbefund für die erforderliche Behandlung zur Verfügung stellen.

Informationen zu möglichen Untersuchungen

Bei HIV ist ein zuverlässiges Testergebnis in der hier durchgeführten Blutuntersuchung ab etwa 6 Wochen nach Risikokontakt zu erwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist zur Diagnosesicherung und Ausschluss einer Probenverwechslung ein weiterer Bluttest erforderlich.

HIV-Schnelltests werden im Gesundheitsamt nicht angeboten. Diese können Sie als Selbsttests in Apotheken und Drogerien oder über das Internet kaufen. Eine Produktliste und Produktinformationen zu diesen Tests finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Zur Beratung bezüglich Hepatitis B bringen Sie wenn möglich Ihren gelben Impfpass (oder eine anonymisierte Kopie) mit zur Beratung und informieren Sie uns, ob bei Ihnen nach abgeschlossener Impfung ein Hepatitis-B-Titer bestimmt wurde.

Der Suchtest auf Hepatitis C unterscheidet nicht zwischen einer akuten, chronischen oder ausgeheilten Hepatitis C. Leider steht zum vorbeugenden Schutz vor dieser Infektion noch keine Impfung zur Verfügung.

Der Suchtest auf Syphilis bleibt auch nach einer ausgeheilten Syphilis positiv. Deshalb ist es wichtig, zurückliegende Infektion in der Beratung anzugeben und wenn möglich (gerne auch anonymisierte) Vorbefunde mitzubringen, damit die Befunde besser interpretiert werden können.

Beim Kombinationstest auf Chlamydien und Gonokokken kommen, je nachdem mit welchen Schleimhäuten Sie sexuelle Kontakte haben, verschiedene Testungen in Betracht, z.B. eine Urinuntersuchung, ein Rachenabstrich, ein vaginaler Selbstabstrich oder ein analer Selbstabstrich. Bitte gehen Sie zur Sicherheit vor dem Termin nicht auf die Toilette, denn im Falle einer Urinuntersuchung ist es wichtig, dass Sie mindestens 1 ½ Stunden vor Abgabe des Testurins nicht mehr zur Toilette gegangen sind.

Ein Nachweis einer Infektion erfolgt u.a. indirekt durch die Untersuchung von Reaktionen des Immunsystems auf den Erreger, was Zeit in Anspruch nimmt (z.B. Bildung von spezifischen Antikörpern).

Um zum Ausschluss einer möglichen Infektion nach Risikokontakt ein verlässliches Ergebnis zu erhalten, sollte die Testung zu einem Zeitpunkt erfolgen, bei dem im Falle einer Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Nachweis erwartet werden kann.

Daher sind folgende Mindestabstände zum letzten Risikokontakt empfohlen

  • HIV: 6 Wochen
  • Hepatitis B: 8 Wochen
  • Hepatitis C: 6 Monate
  • Syphilis: 3 Wochen
  • Chlamydien / Gonokokken: 3 Wochen

Falls sich in einem oder mehreren Tests bei Ihnen ein Anhalt für eine Infektion ergeben sollte, werden wir sie zur weiteren Abklärung (Diagnosesicherung und Behandlung oder Ausschluss eines falsch positiven Testergebnisses) an Ihren Hausarzt, Hautarzt, Frauenarzt oder Urologen verweisen.

Veröffentlichungen

Weitere Informationen

  
 

Gesundheit

Aufgabenbereich

STI-Beratung

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen,
1. OG Raum B1 38

Lage/Anfahrt

So erreichen Sie den Sprechstundenraum: Vom Haupteingang nach links in die Wartehalle und über die Holztreppe in den 1. Stock des Gebäudeteils B, dann rechts durch die Glastür in den Gang zum Raum B1 38, der sich nach wenigen Schritten auf der rechten Seite befindet.

Sprechzeiten (nur mit Termin):

Online Terminvereinbarung
Terminbuchung

Telefonische Terminvergabe:
In der Zeit von: 09:00–12:00 Uhr
Tel.: 07071 207-3315

STI-Sprechstunde (Nur mit Termin):

Di. 9:00–12:00 Uhr
Do. 14:30–17:30 Uhr

Befundabfrage telefonisch nach Testung:

Nur Dienstag und Donnerstag
in der Zeit von: 13:00–14:00 Uhr
Tel.: 07071 207-3321

Für Ihren Termin bekommen Sie bei der Anmeldung einen dreistelligen Zahlencode zur Verifizierung Ihrer anonymen Anmeldung. Diesen Code bitte zum Termin mitbringen.

Ansprechpersonen

Beratungsärztin/-arzt
Raum: B1 38
Mail: STI@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3321
Fax: 07071 207-93321