Behindertenbeauftragte

Die Aufgaben der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind in § 15 Abs. 3 und 4 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) geregelt.

Primäre Aufgabe ist es, die Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen im Landkreis Tübingen zu wahren und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung der Kommunen in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung. Hierbei spielt auch die Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten bei den einzelnen Kreisgemeinden eine wichtige Rolle.
  • Frühzeitige Einbindung bei allen Vorhaben der Kommunen und des Landkreises und soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderung betroffen sind. Auch bei baulichen Anfragen und Problemstellungen bin ich für die Kommunen ein wichtiger Ansprechpartner.
  • Wahrung der Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Selbsthilfeorganisationen und Sozialen Vereinigungen, insbesondere auch im Vorfeld kommunaler Entscheidungen.
  • Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft (Kindergärten, Schule, Arbeit und Beruf) und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, die Menschen mit Behinderung beraten und gesetzliche Leistungen für Behinderte erbringen.
  • Öffentlichkeitsarbeit, um auf Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen.

Aktuelles

Gut zu wissen

Euroschlüssel für Behindertentoiletten / Toiletten für Alle

Informationen zum Euroschlüssel (114,9 KiB)

Behindertengerechte Toiletten für Straßen- und Vereinsfeste

Informationen über behindertengerechte Toiletten auf Vereinsfesten (107,8 KiB)

Zuschussantrag zu behindertengerechten Toiletten auf Vereinsfesten (13,2 KiB)

Weitere Informationen & Angebote

Der Landkreis Tübingen bietet Menschen mit Behinderung und ihren Familien ein vielfältiges Angebot an kompetenten Ansprechpartnern und umfassenden Informationen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche:

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Behindertenbeauftragte

Kontakt und Sprechzeiten

Das Büro der Kreisbehindertenbeauftragten befindet sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechperson

Behindertenbeauftragte des Landkreises

Frau Pflumm
Raum: A2 16
Tel.: 07071 207-6181
Fax: 07071 207-96181
kbb@kreis-tuebingen.de