Regelungen bei der Einzugsermächtigung: Kfz-Steuer bei Fahrzeugzulassungen​

Vier dreidimensionale Buchstaben und Zeichen: S, Euro-Zeichen, P und A , aufgestellt auf dem Boden
© Deutsche Bundesbank

Bereits seit 2007 ist bei Zulassungen einer Fahrzeuges die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ab dem 01.02.2014 für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bundeseinheitlich nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich. Wir bitten Sie bei jeder Zulassung ein vollständiges, ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Zulassung ausgefüllt und zwei Unterschriften in den Feldern „Girokontoinhaber/in“ und Halter/in“ enthalten (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind).

Formular, Download

SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer (52 KiB)
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)

IBAN-Rechner

Hier können Sie Ihre persönliche IBAN (International Bank Account Number) erfragen.

  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Kfz-Zulassungsstelle

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Kfz-Zulassungsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-4361

Lage/Anfahrt

Sprechzeiten

Mo.-Mi. 7:30-12:00 und 13:00-15:00 Uhr,
Do. 7:30-12:00 und 13:00-17:30 Uhr,
Fr. 7:30-12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung

Frau Kohler
Raum: AE 51
Tel.: 07071 207-4361
Fax: 07071 207-4399
zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Frau Wandel
Raum: AE 40
Tel.: 07071 207-4361
Fax: 07071 207-4399
zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de