Regelungen bei der Einzugsermächtigung: Kfz-Steuer bei Fahrzeugzulassungen
Bereits seit 2007 ist bei Zulassungen einer Fahrzeuges die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ab dem 01.02.2014 für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bundeseinheitlich nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich. Wir bitten Sie bei jeder Zulassung ein vollständiges, ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Zulassung ausgefüllt und zwei Unterschriften in den Feldern „Girokontoinhaber/in“ und Halter/in“ enthalten (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind).
Formular, Download
SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer (52 KiB)
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
IBAN-Rechner
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