Führerschein
Führerscheinumtausch
Die Frist für die Geburtsjahrgänge ab 1971 und später läuft bis zum 19. Januar 2025. Der Führerscheinumtausch ist auf dem Postweg oder mit Terminvereinbarung möglich. Bitte unbedingt an ein aktuelles biometrisches Passbild denken!
Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen sind die Geburtsjahrgänge 1971 oder später an der Reihe, die Umtauschfrist endet zum 19. Januar 2025.
Umtausch auf dem Postweg
Die Führerscheinstelle des Landkreises Tübingen weist darauf hin, dass für den Umtausch kein persönliches Erscheinen nötig ist. Die Beantragung ist auch per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch.
Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (max 1. Jahr alt). Nicht biometrische Passbilder können leider nicht angenommen werden.
Entsprechende Wartezeiten sollten einkalkuliert werden.
Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt.
Den Antrag samt Unterlagen senden Sie bitte an:
Landratsamt Tübingen
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Wer seinen neuen Führerschein dann per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte.
Umtausch mit Termin
Wer den Umtausch-Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse oder unter Tel. 07071 207-4380 einen Termin vereinbaren.
Gebühr
Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.
Antrag, Terminvereinbarung
Rechtsgrundlage
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.