Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst
Voraussetzungen
Als Teilnehmer:in am Europäischen Freiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes oder Bundesfreiwilligendienstes, erteilt.
Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.
Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Sind Sie ohne Visum eingereist, haben Sie 90 Tage Zeit.
Antrag, erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Visum, soweit erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- FSJ-Vereinbarung / BFD-Vereinbarung
Weitere Informationen
Kontakt
Kontaktübersicht
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens: