Ich bin aus der Ukraine eingereist und habe kein Geld und keine Medikamente. Wohin kann ich mich wenden? Antrag – Заява на допомогу
Ab 1. Juni 2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine ein Anspruch auf Grundsicherung (SGB II oder SGB XII).
Hilfsbedürftige Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Künftig ist für diese Leistungsberechtigten im Landkreis Tübingen dann das Jobcenter Tübingen (JLP) zuständig:
- Jobcenter Tübingen
Jobcenter: Informationen zu Leistungen nach dem SGB II für Geflüchtete aus der Ukraine
Hilfsbedürftige Menschen aus der Ukraine, die im Rentenalter oder nicht erwerbsfähig sind
Wohnsitz in der Stadt Tübingen
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die bereits im Rentenalter sind oder nicht erwerbsfähig, werden ab Juni nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) versorgt.
Für Personen, die einen Wohnsitz in der Stadt Tübingen haben, ist künftig die Fachabteilung soziale Hilfen der Stadt Tübingen zuständig:
Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde im Landkreis Tübingen (außer Stadt Tübingen)
Zuständig für Personen mit Wohnsitz in einer der anderen Städte und Gemeinden des Landkreises Tübingen ist die Abteilung Soziales des Landkreises Tübingen:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch –
Головна заява про надання пільг згідно з Дванадцятим Соціальним кодексом (SGB XII):
Kontakt Landratsamt Tübingen:
Fragen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), richten Sie bitte an:
Landratsamt Tübingen, Soziales
Frau Oehler
Sekretariat Sachgebiet 3
Tel.: 07071 207-6143
Voraussetzung für Sozialleistungen
Voraussetzung für einen Leistungsbezug ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind (Registrierung) und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, dass ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde.
Personen, die die Voraussetzung nicht erfüllen, erhalten weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
Informationen zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt (Rathaus) gemeldet haben, werden Sie an das für Sie zuständige Ausländeramt weitergeleitet.
Dieses prüft, was aufenthaltsrechtlich in Ihrem Fall zu veranlassen ist, damit Sie in der Folge einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen können (zum Beispiel Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt).
Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen ist die Abteilung Soziales im Landratsamt Tübingen.
Der Zugang zu Leistungen ist aktuell in einem vereinfachten Verfahren möglich.
Sie können dann einen formlosen Antrag stellen an:
Landratsamt Tübingen
Sozialabteilung, Sachgebiet 5 – AsylbLG
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Onlineantrag: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Übersicht Kontaktpersonen
Antrag – Заява на допомогу
Hier stehen Antragsformulare auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Bitte teilen Sie einen telefonischen oder digitalen Kontakt für Rückfragen mit.
Ausfüllhinweis: Es reicht aus, wenn Familien mit minderjährigen Kindern einen Antrag ausfüllen. (Ehe-) Paare und deren Kinder werden im Antragsformular aufgeführt (im oberen Bereich der/die Antragsteller:in, im unteren Bereich alle weiteren Familienangehörigen – möglichst auch mit Geburtsort.)
Bitte beachten Sie:
- Jede genannte volljährige Person (18 Jahre oder älter) muss eine eigene Vermögenserklärung ausfüllen.
- Für volljährige Kinder (18 Jahre oder älter) muss ein gesonderter Antrag und eine eigene Vermögenserklärung ausgefüllt werden
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden auch Kosten für die Unterkunft übernommen. Bitte beachten Sie dazu folgende Mietrichtwerte:
Zum Antrag gehört zunächst:
- Unterschriebener Antrag
- Unterschriebene Vermögenserklärung
- Anmeldebestätigung vom Rathaus (Einwohnermeldeamt)
- Identitätsnachweis (Pass)
- Ihre Kontaktdaten (für Rückfragen oder einen Termin für eine persönliche Vorsprache)
KreisBonusCard – Заява на отримання бонусної карти KreisBonusCard
Bildung und Teilhabe (BuT)
Bitte wenden Sie sich auch an diese Adresse, wenn Sie für die Antragstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, medizinische Versorgung etc. persönlich bei uns vorsprechen möchten.
Hierfür ist eine Terminvereinbarung unter der genannten Mailadresse nötig.
Sollte ein Dolmetscherdienst für die Antragstellung oder die Klärung der genannten Fragen notwendig sein, kümmern wir uns auf Basis der Terminvereinbarung darum.
Bemühen Sie sich bitte zeitnah um die Eröffnung eines Bankkontos:
Wenden Sie sich an eine Bank oder Sparkasse in ihrem Wohnort.
Wenn Sie sich an die Volksbank Tübingen wenden möchten, so können Sie das in der Filiale Derendingen, Jurastraße 28, 72072 Tübingen tun.