Leistungen

Tiertransportunternehmen anmelden

Sie möchten eigene oder fremde Tiere transportieren?

 

Dafür benötigen Sie eine Zulassung als Transportunternehmen für den Transport von Tieren, wenn der Transport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird.

 

Für die Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer*in gemäß Artikel 10 der VO (EG) 1/2005 muss das Formular im Downloadbereich vollständig ausgefüllt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.

 

Sofern Sie nicht ausschließlich Ihre eigenen landwirtschaftlichen Tiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel) in einem Umkreis von bis zu 65 km transportieren, wird von Ihnen und mitfahrende Betreuer*Innen der Befähigungsnachweis benötigt.

Dem Antrag zum Befähigungsschein ist der Nachweis der Sachkunde (Berufsabschluss, erfolgreiche Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang) beizufügen. Das Formular findet sich im Downloadbereich.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen
  • Die Transportdauer beläuft sich unter acht Stunden, für lange Beförderungen ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.
  • Darüber hinaus benötigen Fahrer*innen und mitfahrende Betreuer*innen der Tiere Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel einen Befähigungsnachweis.
  • Vorlage eines Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sofern Sie nicht ausschließlich Ihre eigenen landwirtschaftlichen Tiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel) in einem Umkreis von bis zu 65 km transportieren, wird von Ihnen und/oder eines Betreuers der Befähigungsnachweis benötigt.
  • Dem Antrag zum Befähigungsschein ist der Nachweis der Sachkunde (Berufsabschluss, erfolgreiche Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang) beizufügen. Das Formular findet sich im Downloadbereich.
  • Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung sind alle Angaben im Antragsformular notwendig.

Bei gewerblicher Beförderung von Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel ist einen Befähigungsnachweis mit vorzulegen.

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Hinweise

Für die Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer*in gemäß Artikel 11 der VO (EG) 1/2005 für die Zulassung von Transportunternehmern, die lange Beförderungen durchführen, ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Vertiefende Informationen

EU (EG) 1/2005

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Tierschutzgesetz

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1/2025 vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

Freigabevermerk

Landkreis Tübingen, 15.05.2025