Beratung und Unterstützung für Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile und junge Volljährige
Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile können sich beraten und unterstützen lassen. Die Rechtsberatung bezieht sich insbesondere auf Fragen
- der Personensorge
- des Umgangsrechts
- der Vaterschaft
- des Unterhaltsanspruchs der Mutter und des Kindes
- der elterlichen Sorge
Junge Volljährige können sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Bezug auf ihre Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen lassen.
Das Sachgebiet BPV kann Hilfestellungen geben, Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, um auch die Eigenverantwortung zu stärken.