Umwelt

Wasserentnahme: Beschränkung erweitert

Hitze und Trockenheit dauern an: das Landratsamt erweitert die Beschränkung der Wasserentnahme auf alle Gewässer

Wegen historischer Tiefstände an den Gewässern im Landkreis durch die weiterhin andauernde Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen die Beschränkung der Wasserentnahme auf alle Gewässer im Landkreis ausgeweitet.

Blick auf ein Fließgewässer

Wie der Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) beschreibt, ist eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwasserlage landesweit derzeit nicht in Sicht, sondern wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Eventuelle kurze Starkregen führen nicht zu einer Entlastung der Situation, sondern zu erhöhten Wärme- und Stoffeinträgen, welche die Sauerstoffsättigung und die Gewässergüte verschlechtern und somit die Gewässerlebewesen zusätzlich unter Stress setzen. Mittlerweile herrschen flächendeckend kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in Gewässern.

Den Grundwasserstandsprognosen nach, kann das monatliche Minimum der 30-jährigen Beobachtungsspanne unterschritten werden. Dieser Zustand führt zu weiterer Verringerung des Trockenwetterabflusses im Gewässer.

Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30.09.2026 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen. Danach ist es verboten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Untersagt werden das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimern und Gießkannen, sowie mittels Pumpen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht:

Bekanntmachungen

(Meldung vom 14. August 2026)