Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Unverzügliche Meldung

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind der Abteilung Umwelt und Gewerbe unver­züglich zu melden, damit die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Schutz des Wassers ohne Zeitverzug eingeleitet werden können.

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter der 112. Vor dort wird die Rufbereitschaft des Landratsamtes entsprechend alarmiert.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter der 112. Vor dort wird die Rufbereitschaft des Landratsamtes entsprechend alarmiert.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:30–12:00 Uhr
Mo.–Do. 14:00–15:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Derendinger Straße 40.

Sachgebietsleitung

Herr Mac Aulay

Übergeordnete Stelle