Unterhaltsvorschuss

Leistung Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschusskasse (UVK)

Beschreibung

Kinder können Unterhaltsvorschuss erhalten wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Un­terhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhalten.

Antrag

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Unterhaltsvorschusskasse (UVK)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
UVK
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Allgemeine Sprechzeiten

Mo., Mi., Do. 8:00–10:00 Uhr
Eine Vorsprache bei der Unterhaltsvorschusskasse ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Buck

Übergeordnete Stelle