Verkehrsrecht, Straßenverkehr
Verkehrsrecht, Straßenverkehrsbehörde: Verkehrssicherung, verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, Parkerleichterungen bei Schwerbehinderung, Großraum- und Schwerverkehr, Güterkraftverkehr
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung und kann diesen beschränken oder verbieten (Geschwindigkeit, Überholen, Verkehrsverbote, Baustellen). Sie erteilt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Straße, z.B. Sportveranstaltungen oder Festzüge, für deren übermäßige Benutzung (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigung wie z.B. zum Befahren von gesperrten Straßen, Halt- und Parkverbote/Parkerleichterungen. Sie ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Güterkraft-/ Fahrpersonalrecht, im Fahrlehrerwesen und bei der Beförderung gefährlicher Güter.
Darüber hinaus überwacht sie das Geschwindigkeitsverhalten im fließenden Verkehr durch ihre 15 stationären Messanlagen und den mobilen Messwagen; auch der ruhende Verkehr wird durch einen Mitarbeiter überprüft. Oberstes Ziel bleibt immer die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Aufgaben
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Ausnahmen beim Parken für Menschen mit Schwerbehindertenausweis:
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahme (Onlinedienst)
- Beförderung gefährlicher Güter (Fahrwegbestimmung)
- Großraum- und Schwerverkehr: Erlaubnis (Onlinedienst)
- Güterkraftverkehr
- Nichtverkehrsübliche Benutzung von Straßen
- Verkehrserziehung
- Verkehrslenkung
- Verkehrssicherung
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen: verkehrsrechtliche Anordnung (Onlinedienst)
- Baustellen auf öffentlichen Straßen: verkehrsrechtliche Anordnung (Onlinedienst)