Heilpraktiker
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Beschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündlich-praktische Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelle Hinweise (Stand 21.05.2025)
Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV)
Die am 21.03.2025 in Kraft getretene Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift wurde am 30.04.2025 im gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht (GABl. 2025, S. 460).
Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere die Nennung bzw. Präzisierung der Kenntnisüberprüfunginhalte in Ergänzung der Vorgaben der Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien, die begrenzten Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung sowie die Vorschriften über die Anzeigeobliegenheiten.
Die Anträge sowie die Informationsblätter werden parallel überarbeitet. In dieser Zeit kann es zu inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausführungen auf der Homepage und den Inhalten der neuen HP-VwV kommen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30a BZRG vorgelegt werden muss.
Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025
Eine Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025 ist noch bis zum 15.07.2025 möglich.
Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2026
Eine Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2026 ist im Zeitraum von 01.08.2025 bis 15.12.2025 möglich.
Anmeldungen für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2026, die vor dem 01.08.2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt und zurückgesandt.
Heilpraktikererlaubnis: Erteilung
Onlinedienst
- Heilpraktikererlaubnis: Antrag
Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.
Formulare, Infomaterial
Heilpraktiker allgemein
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, der Podologie, der Ergotherapie oder der Logopädie
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz
- Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), gültig ab 21.03.2025, Landesrecht Baden-Württemberg
- Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (PDF/221 KB)
- Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (PDF/23 KB)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)
Kenntnisprüfung: Lösungen
Heilpraktiker Kenntnisprüfung – Lösungen vom März 2025
Kontakt
oder Tel.: 07071 207-3318
Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung